In diesem Brief fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber erneut auf, den Sicherheitseinbehalt für eventuelle Mängelansprüche nunmehr nach Ablauf der vertraglichen Mängelansprüchefrist auszuzahlen. Der Auftraggeber hatte den Einbehalt nicht auf ein gemeinsames Sperrkonto eingezahlt. Der Auftragnehmer erklärt nun, dass er bisher keinen Zahlungseingang feststellen konnte, und setzt einen neuen Termin für die Rückzahlung des Einbehalts. Er schreibt weiter, dass Schuldnerverzug eintritt und der Auftragnehmer Zinsen und Verzugsschaden geltend machen kann, sollte der Auftragnehmer diese Nachfrist verstreichen lassen.