Mit diesem Brief kündigt ein Auftraggeber wegen einer mehr als dreimonatigen Bauunterbrechung, die der Auftragnehmer verschuldet hat, mit Bezug auf § 6 Abs. 7 VOB/B den Bauvertrag. Er fordert den Auftragnehmer auf, die von ihm ausgeführten Bauleistungen prüfbar abzurechnen und dabei die Regelungen in § 6 Abs. 5 und 7 VOB/B zu beachten. Besonders weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Auftragnehmer mit Bezug auf § 6 Abs. 7 VOB/B keinen Anspruch auf Vergütung der Baustelleneinrichtung hat, da er die Unterbrechung verschuldet. Er erklärt, dass es zur Abrechnung keiner Abnahme bedarf, und setzt eine Frist bis zu der er die Rechnungslegung inklusive der Nachweise verlangt. Sollte der Auftragnehmer Gründe haben, diesen Termin nicht halten zu können, bittet der Auftraggeber darum, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Zudem kündigt er an bei fruchtlosem Ablauf des Termins, selbst eine Abrechnung zulasten des Auftragnehmers aufzustellen.