In diesem Brief informiert ein Auftragnehmer darüber, dass noch vor der Abnahme Leistungen durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere unabwendbare, von ihm nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wurden. Er zählt die beschädigten/zerstörten Leitungen auf. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber zudem darauf hin, dass ihm nach § 7 Abs. 1 VOB/B Vergütungsansprüche gemäß § 6 Abs. 5 VOB/B für diese Leistungen zustehen. Er kündigt an, dass er dem Auftraggeber nach Ermittlung der Schadenshöhe eine Abrechnung vorlegen wird.