Der Auftraggeber reagiert mit diesem Brief auf ein Schreiben des Auftragnehmers zur Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. In diesem Schreiben hatte der Auftragnehmer zugleich um die förmliche Abnahme gebeten. Der Auftraggeber antwortet damit, dass er die Leistungen mit Bezug auf §12 Abs. 4, Nr. 1 VOB/B und den Bauvertrag förmlich abnehmen wird und bestimmt einen Termin. Er erklärt, dass der Auftragnehmer auf seine Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen kann. Der Auftraggeber teilt weiter mit, dass er die Abnahme auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen würde, sollte dieser zum Termin abwesend sein und vorher nicht darüber informiert haben. Das Ergebnis dieser Abnahme würde der Auftraggeber dem Auftragnehmer dann mitteilen.