Der Auftragnehmer schreibt diesen Brief an den Auftraggeber, um für die Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach § 2 Abs. 10 VOB/B eine Vereinbarung zu treffen. Es wird aufgeführt, welche Leistungen als Stundenlohnarbeiten vorgesehen werden und zu welchen Verrechnungssätzen die Vergütung angeboten wird. Dabei listet der Auftragnehmer die Sätze für Löhne von Vorarbeitern, Facharbeitern, Werkern, die Sätze für Stoffe und Geräte usw.separat auf. Er erklärt, dass diese Verrechnungssätze auf Grundlage der Kalkulationssätze für den Hauptvertrag berechnet wurden.