Der Auftragnehmer begründet in diesem Brief einen Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 7, Nr. 2 VOB/B, den er trotz Vereinbarung einer Vergütung als Pauschalsumme auf Grundlage einer Detail-Pauschalisierung hat, da der Auftraggeber inzwischen Änderungen am Bauentwurf vorgenommen, zusätzliche Leistungen gefordert oder spezielle Anforderungen getroffen hat. In der Anlage sendet der Auftragnehmer daher eine Liste der Leistungspositionen zu denen Mehrkosten anfallen. Er teilt mit, dass die Berechnung auf Grundlage der Kalkulationsansätze für das Hauptangebot beruht, und dass er diese Zusammenstellung als Nachtragsangebot betrachtet. Der Auftragnehmer bitte den Auftraggeber um umgehende Bestätigung, damit noch vor Ausführung der geänderten Leistungen Klarheit zur Vergütung besteht.