Mit diesem Brief erklärt der Auftraggeber (Bauherr), dass während der Bauausführung eine Reihe von Mehr- und Mindermengen mit Abweichungen von mehr als 10 % aufgetreten sind und daraufhin neue Einheitspreise für die betroffenen Leistungen vereinbart wurden. Von den Leistungen mit den geänderten Einheitspreisen sind in der Folge auch andere Leistungen betroffen, für die Pauschalsummen vereinbart waren. Der Auftraggeber beruft sich auf § 2 Abs. 3, Nr. 4 VOB/B und verlangt wegen der Änderungen von Einheitspreisen auch entsprechende Änderungen der Pauschalsummen. Er zählt die betroffenen Leistungspositionen auf und bittet den Auftragnehmer (Bauunternehmen) für die angeführten Positionen Angebote für neue Pauschalsummen zu unterbreiten. Er setzt einen Termin und erklärt, dass er selbst eine Berechnung vornehmen wird, wenn er vom Auftragnehmer bis zum Termin kein Angebot erhält.