VOB B

Nachtragsarten nach der VOB

Die verschiedenen Arten von Nachträgen in der VOB stellen praktisch die Anspruchsgrundlage dar, nach der bei einem VOB-Vertrag rechtlich bestimmt wird, was ein Vertragspartner - Bauherr bzw. Auftraggeber (AG) und das bauausführende Unternehmen als Auftragnehmer - vom Anderen und unter welchen Bedingungen verlangen kann. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Bausoll können unterschiedliche Gründe haben, aus denen sich verschiedene Nachtragsarten ableiten lassen bezüglich:
  • Über- und Unterschreitung von Mengenansätzen (Mindermengen und Mehrmengen),
  • Wegfall von Bauleistungen (infolge Leistungsübernahme durch den Auftraggeber, Null-Positionen, Teilkündigung),
  • Leistungen aus Änderungen des Bauentwurfs bzw. der Baupläne,
  • Leistungen aus Anordnungen des Auftraggebers, z. B. Bauzeitverlängerung (späterer Beginn),
  • Zusätzliche Leistungen, entweder vom Auftraggeber gefordert oder notwendig (ohne Auftrag) zur Erfüllung der Leistungen,
  • Vergütungsanpassung bei Pauschalsummen nur bei erheblichen Abweichungen von der vertraglich vorgesehenen Leistung,
  • Leistungen für vom Auftraggeber verlangte Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen, soweit für die Vergütung nicht die Regelungen der HOAI (2013) gelten,
  • Bauleistungen aus Stundenlohnarbeiten,
Die Übersicht der Nachtragsarten gibt einen Überblick mit Verweisen auf Abs. 3 bis 10 im § 2 VOB/B.
Die im Bild angeführten Nachtragsarten können:
  1. innerhalb einer Nachtragsart einerseits nur das Ergebnis einer Veränderung in dieser Art sein, zum Anderen aber auch zugleich aus verschiedenen Arten resultieren,

    Beispiel:
    Eine Mengenmehrung in einer Nachtragsposition kann sich nur aus der Überschreitung des Mengenansatzes gemäß § 2 Abs. 3 (2) ergeben, andererseits aber auch aus einer Entwurfsänderung, einer Anordnung des Auftraggebers, einer Zusatzleistung oder aus einem Nachfolgeauftrag resultieren.
  2. innerhalb eines Nachtrags bei den verschiedenen Nachtragspositionen in gleicher Art, aber auch sehr unterschiedlich auftreten,

    Beispiel:
    Ein Nachtrag mit sechs verschiedenen Positionen kann je Position eine andere Nachtragsart aufweisen.
Stellt ein Auftragnehmer einen Nachtrag, sollte er zunächst prüfen, ob eine Anspruchsvoraussetzung nach der VOB, Teil B § 2 vorliegt.
Bereits hier sei bemerkt, dass die Nr. 5 - Leistungen aus anderen Anordnungen des Auftraggebers, speziell eine Bauzeitverlängerung als späterer Beginn - eine zeitliche Anordnung darstellt, die vom vertraglich festgelegten ausführungszeitlichen Inhalt abweicht.
Abzugrenzen davon sind grundsätzlich Mehrkosten als Schadenersatzforderungen wegen zeitlicher Anordnungen des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1 in VOB, Teil B im Sinne von vertragswidrigen und schuldhaft zu vertretenden Behinderungen und einer Unterbrechungen der Bauausführung. Sie begründen keine Nachtragsforderung. Wäre dagegen der Auftragnehmer allein für die behindernden Umstände verantwortlich, hat er folglich auch keinen Anspruch auf eine Vergütung bei einer Bauzeitverlängerung.
Darüber hinaus können auch noch andere bzw. weitere vertragliche Vergütungsansprüche auftreten wie z. B. Ansprüche aus:
  • Preisgleitklausel,
  • einvernehmlichen Vertragsanpassungen an Stelle von einseitigen Anordnungen,
  • Vertragsanpassungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage (BGB § 313),
  • höherer Gewalt und unabwendbaren Ereignissen.
Letztere stellen keine Nachtragsforderungen im klassischen Sinne des § 2 der VOB, Teil B dar. Vergütungen aus Preisgleitklauseln setzen eine vertragliche Regelung zwischen den Vertragspartnern voraus. Grundlagen liefern die Regelungen im VHB-Bund (Ausgabe 2017) mit den Formblättern 224 (Lohngleitklausel- einschließlich zugehöriger Richtlinie) und 225 (Stoffpreisgleitklausel) bzw. dazu ergangener Erlasse.
Von einer Nachtragsart kann hier aber nicht gesprochen werden, analog auch nicht für Stundenlohnarbeiten, die in einem Leistungsvertrag als Positionen ohne konkreten Leistungsbezug vereinbart werden. Danach erfolgt die Vergütung nicht nach Aufwand und nicht nach der Leistung. In der Regel lässt sich für solche Arbeiten keine Leistung festlegen. Meistens werden diese geforderten Arbeiten auch nur einmalig ausgeführt.

Beispiel: Nachtragsarten nach der VOB

Nachtragsarten nach § 2 Abs. 3 bis 10 in VOB/B sowie in Tz. 2.1 der Richtlinie 510 "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" im VHB-Bund (Ausgabe 2017)
Übersicht der Nachtragsarten
Nachtragsarten und Vergütungsendsumme
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

VOB-sichere Nachträge

Einzelnachweis zum Nachtrag in nextbau
Einzelnachweis zum Nachtrag in nextbau Bild: © f:data GmbH
Mit nextbau stellen Sie Ihre Nachträge VOB-sicher und verzichten nie auf Vergütung, die Ihnen zusteht. Egal, ob Mehrmengen, Mindermengen, zusätzliche oder entfallene Leistungen. Die Bausoftware erkennt Mengenabweichungen und Nachtragsarten sogar automatisch! Außerdem können Sie jederzeit eine Urkalkulation und korrekt ausgefüllte EFB-Formblätter vorlegen.
Mehr Informationen »

Gratis Download:Kostenlose Musterbriefe und Kalkulationshilfen

Kostenlose Musterbriefe zum Download für Baubranche

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere