Diesen Brief schreibt ein Verbraucher an den Bauunternehmer, mit dem er einen Verbraucherbauvertrag geschlossen hat. Er bittet den Bauunternehmer mit Bezug auf § 650n Abs. 1 und 3 BGB darum, ihm die Planungsunterlagen noch rechtzeitig vor Baubeginn der Bauausführung zur Verfügung zu stellen. Er begründet dies damit, dass er Nachweise gegenüber Behörden bzw. dem Darlehnsgeber führen muss und teilt den Termin mit, bis zu dem er die Unterlagen einreichen soll.