Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Nennlastmoment - Krane

Das Nennlastmoment ist für Krane eine wichtige Leistungsgröße. Es wird als technische Kenngröße in der Baugeräteliste (BGL) 2020 zum Geräteschlüssel mit angegeben und damit die Gliederung von Kranen im Teil C – Hebezeuge – vorgenommen. Angegeben wird das Nennlastmoment in tm = Tonnenmeter nach der Berechnung aus
  • Ausladung in Meter (m) und
  • zulässige Kraft am Haken (t).
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Stationären Turmdrehkran, untendrehend, mit Laufkatzausleger, Nennlastmoment 160 tm, Mindesthakenhöhe '30' m, max. Ausladung '35' m, max. Auslegerhöhe '32' m, max. Auslegerlänge '45' m, einschl. Fundamentanker, Fundamente werden gesondert vergüte...
Abrechnungseinheit: St

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