Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Kenngrößen von Baumaschinen

Als Kenngröße gilt eine technische Angabe, die für die Kennzeichnung von Baumaschinen und Geräten nach der Größe und dem Wert bestimmend ist. In der überarbeiteten und neugefassten Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorherige Fassung BGL 2015) werden technische Daten jeweils in der ersten Spalte für die einzelnen Gerätearten nach BGL (4-Steller in der Nummerierung nach BGL) angeführt und in der Kopfleiste durch Fettdruck hervorgehoben. Um innerhalb einer Geräteart eine Gerätegröße eindeutig einstufen zu können, werden die Daten einer ggf. zweier technischer Kenngrößen genutzt und in weiteren 4 Stellen angehängt. Meistens genügt bereits eine technische Kenngröße.
Beispiel: BGL 2020, Tz. 3.2, und S. A 23, Bauverlag BV Gütersloh
A.5.11 GeräteartFörderband umsetzbar
mit Kenngröße: Gurtbreite (mm) und Achsabstand (m)
A.5.11. 0504Förderband umsetzbar mit 500 mm Gurtbreite und 4 m Achsabstand
A.5.11. 0506Förderband umsetzbar mit 500 mm Gurtbreite und 6 m Achsabstand
Für die Kenngrößen und technischen Daten zu den Gerätearten in der BGL ist das internationale SI-System zur Kennzeichnung bestimmend, und zwar in Übereinstimmung mit der DIN 1304. Davon abgewichen wird in der BGL nur in begründeten Fällen zu einem besseren Verständnis.
Kenngrößen von Baumaschinen
Bild: © Dmitry Kalinovsky, 123RF.com
Ansetzungen und Differenzierungen nach Kenngrößen erfolgen weiterhin in der BGL 2020 beispielsweise bei:
  • Turmdrehkranen nach dem Nennlastmoment (tm) und zugehörige Ausladung (m),
  • Backenbrecher nach Maulbreite (mm) und Maultiefe (mm),
  • Kipptrommelmischer nach der Trockenfüllmenge (l) und Motorleistung (kW),
  • Mörtelförder- und Verputzgeräte nach dem maximalen Volumenstrom (l/min) und Motorleistung (kW),
  • Planierraupen nach der Motorleistung (kW) und Schneidenbreite (m),
  • Hydraulikbagger nach Motorleistung (kW) und Tieflöffelinhalt (m³),
  • Straßenfräse nach max. Fräsbreite (mm), Frästiefe (mm) und Motorleistung (kW),
  • LKW nach zulässigem Gesamtgewicht (t) und max. Nutzlast (t),
  • Baustromverteiler nach Nennstrom (A) und Schrankabmessungen (mm),
  • Stützschalungen nach Abmessungen (m) und Gewicht (kg).
Nur in wenigen Ausnahmen, bei denen eine Angabe technischer Kenngrößen nicht sinnvoll ist, werden in der BGL 2020 bei einzelnen Gerätearten Nummern eingesetzt.
Alle weiteren Aussagen in der BGL 2020 wie Abmessungen, Gewicht, mittlerer Neuwert, Abschreibung und Verzinsung sowie Reparaturkosten der Geräte werden differenziert für die einzelnen Kenngrößen zu einer Geräteart ausgewiesen.
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