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BGL-Aufbau

Die Baugeräteliste (BGL) 2020 liegt überarbeitet und neu gefasst erstmals als gemeinsame Ausgabe für Deutschland und Österreich vor. Der Aufbau folgt weiterhin den bisherigen Strukturelementen, wie sie bereits den früheren Ausgaben und zuletzt in der BGL 2015 zugrunde lagen. Die BGL 2020 entspricht der europäischen harmonisierten Strukturierung des Aufbaus und kann mit anderen europäischen Datenkatalogen zum Datenbestand abgeglichen, erweitert und aktualisiert werden. Vorgesehen ist eine laufende Aktualisierung des Datenbestandes durch die Aufnahme neuer Geräte und Ausrüstungen.
Die BGL 2020 ist in 21 Gerätehauptgruppen unter einstelliger Verwendung von Buchstaben des Alphabets mit folgenden Bezeichnungen gegliedert:
AGeräte der Materialaufbereitung
BGeräte zur Herstellung, zum Transport und zur Verteilung von Beton, Mörtel und Putz
CHebezeuge
DGeräte für Erdbewegung und Verdichtung
EStraßenbaugeräte
FGleisoberbaugeräte
GSchwimmende Geräte
HGeräte für Tunnel- und Stollenbau
JRamm- und Ziehgeräte, Geräte für Injektionsarbeiten
KBohrgeräte, Schlitzwandgeräte
LGeräte für horizontalen Rohrvortrieb und Geräte für Pipelinebau
MGeräte und Anlagen zur Dekontamination und zum Umweltschutz
PTransportfahrzeuge
QDruckluftgeräte, Druckluftwerkzeuge
RGeräte zur Energieerzeugung, -umwandlung, -verteilung
SHydraulikzylinder und Hydraulikaggregate
TKreisel- und Kolbenpumpen, Rohrleitungen
USchalungen und Rüstungen
WMaschinen und Geräte für Werkstattbetrieb
XBaustellenunterkünfte, Container
YVermessungsgeräte, Laborgeräte, Büromaschinen, Kommunikationsgeräte.
Die Verwendung von I und O ist wegen Verwechslungsgefahr nicht vorgesehen. Nicht besetzt sind gegenwärtig die Gerätehauptgruppen N, V und Z.
Weitere Untergliederungen verweisen auf die Gerätegruppe, Geräteuntergruppe und Geräteart. Sie werden durch jeweils eine zusätzliche Ziffer gekennzeichnet. Weiterhin können den Gerätearten Zusatzausrüstungen und Zusatzgeräte zugeordnet sein. Mit insgesamt 10 Stellen lassen sich somit sämtliche Baumaschinen und Geräte umfassend beschreiben. Das folgende Beispiel veranschaulicht die Unterteilung.

Unterteilung der Gerätegruppe Turmdrehkrane nach BGL 2020

CGerätehauptgruppeHebezeuge
C.0GerätegruppeTurmdrehkran
C.0.1GeräteuntergruppeTurmdrehkrane, obendrehend, stationär oder fahrbar
C.0.10Geräteart (EDV-Kurztext)Turmdrehkran mit Laufkatzenausleger (TURMKRAN LAUFKATZ)
C.0.10.0080GerätegrößeTurmdrehkran mit Laufkatzenausleger und 80 tm Nennlastmoment
C.0.10.0080.AAZusatzausrüstungwie vor und mit Verstell-/Hubwerk mit 1,15-facher bis 1,4-facher Motorleistung
C.0.10.0080.01ZusatzgerätAuslegerverlängerungsstück mit Halteseilen und Verbindungsmitteln
(Quelle: BGL-Baugeräteliste 2020, Bauverlag BV GmbH Gütersloh 2020, S.14)
Turmdrehkran
Bild: © f:data GmbH
Für gleiche Gerätearten nach BGL sind die gleichartige Konstruktion sowie Einsatzmöglichkeit charakteristisch. Kommt ein Gerät in mehreren Gerätegruppen nach BGL vor, so sind Querverweise zu nutzen. Um innerhalb einer Geräteart eine Gerätegröße zu beschreiben und damit eindeutig einzustufen, werden die Daten einer ggf. zweier technischer Kenngrößen genutzt und in weiteren 4 Stellen wie im Beispiel ausgewiesen. Sofern sich keine Kenngrößen angeben lassen, beginnt dann die fortlaufende Nummerierung mit 0001 für die jeweilige Kenngröße. Ist eine Geräteart neu hinzugekommen und nach Neuwert einzustufen, ist die fiktive Gerätegröße "0000" zu verwenden.
Als Zusatzausrüstungen von Baumaschinen zur Standardausrüstung gelten fest in ein Gerät eingebaute und in der Regel nicht auswechselbare Einrichtungen. Sie werden im Anschluss an die einschlägige Tabelle aufgeführt und mit zwei zusätzlichen Buchstaben wie im Beispiel gekennzeichnet.
Zusatzgeräte von Baumaschinen z. B. Anbaugeräte, die mit dem Grundgerät nicht dauernd fest verbunden sind und mit gleichen oder auch unterschiedlichen Gerätegrößen einer Geräteart kombiniert werden können, werden als selbstständige Geräte behandelt und sind durch 2 Ziffern gekennzeichnet.
Nur für ausgewählte Gerätearten erfolgen unmittelbar in der BGL Angaben zu Verschleißteilen von Geräten, die nicht in den Reparaturkostensätzen enthalten sind. Komplette Aussagen zu Verschleißteilen werden separat in einem "Verschleißteilekatalog" mit Angaben innerhalb der jeweiligen Geräte vorgesehen. Zu beachten sind dabei Aspekte für die Abgrenzung des Umfangs von Reparaturen einerseits und zum anderen zu sonstigen, im Bereich der Gerätekosten noch weiterhin erforderlichen Arbeiten.
Für die einzelnen Gerätegruppen nach BGL werden mit Bezug auf die Verwendung der Daten in Kalkulationen sowie inner- und zwischenbetrieblichen Verrechnungen Aussagen verschiedener Art im jeweiligen Vorspann und den Tabellen getroffen, so:
Soweit ein Gerät vorliegt, das in den Tabellen der BGL 2020 nach der Kenngröße nicht aufgeführt wird, ist nach dem vorliegenden Fall ggf. entweder eine Interpolation nach BGL oder eine Extrapolation nach BGL zu prüfen und für Aussagen zum mittleren Neuwert und den Abschreibungs-, Verzinsungs- und Reparaturkostensätzen vorzunehmen.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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