In der Baugeräteliste (BGL) werden alle gängigen Arten und Größen von Baugeräten mit ihren technischen und wirtschaftlichen Daten aufgeführt. So ist das Standardwerk aufgebaut.
Die Baugeräteliste (BGL) 2025
Die überarbeitete und neu gefasste Baugeräteliste (BGL) 2025 liegt nun in einer gemeinsamen Ausgabe für Deutschland und Österreich vor – sowohl als gedruckte Buchversion (Bauverlag BV, Gütersloh) als auch in einer Online-Version. Die BGL 2025 folgt der harmonisierten Systematik der europäischen Baugerätedatenstrukturen und kann mit anderen europäischen Datenkatalogen abgeglichen, erweitert und aktualisiert werden. Vorgesehen ist eine laufende Aktualisierung des Datenbestandes durch die Aufnahme neuer Geräte und Ausrüstungen.
Gerätehauptgruppen in der BGL
Die Baugeräteliste ist in 21 Gerätehauptgruppen unter einstelliger Verwendung von Buchstaben des Alphabets mit folgenden Bezeichnungen gegliedert:
| A | Geräte der Materialaufbereitung |
| B | Geräte zur Herstellung, zum Transport und zur Verteilung von Beton, Mörtel und Putz |
| C | Hebezeuge |
| D | Geräte für Erdbewegung und Bodenverdichtung |
| E | Straßenbaugeräte |
| F | Gleisoberbaugeräte |
| G | Schwimmende Geräte |
| H | Geräte für Tunnel- und Stollenbau |
| J | Ramm- und Ziehgeräte, Geräte für Injektionsarbeiten |
| K | Bohrgeräte, Schlitzwandgeräte |
| L | Geräte für horizontalen Rohrvortrieb und Geräte für Pipelinebau |
| M | Geräte und Anlagen zur Dekontamination und zum Umweltschutz |
| P | Transportfahrzeuge |
| Q | Druckluftgeräte, Druckluftwerkzeuge |
| R | Geräte zur Energieerzeugung, -umwandlung, -verteilung |
| S | Hydraulikzylinder und Hydraulikaggregate |
| T | Kreisel- und Kolbenpumpen, Rohrleitungen |
| U | Schalungen und Rüstungen |
| W | Maschinen und Geräte für Werkstattbetrieb |
| X | Baustellenunterkünfte, Container |
| Y | Geräte für Vermessung, Labor, Büro, Kommunikation, Überwachung und Haushalt |
Die Verwendung von I und O ist wegen Verwechslungsgefahr nicht vorgesehen. Nicht besetzt sind gegenwärtig die Gerätehauptgruppen N, V und Z.

Der BGL-Geräteschlüssel gliedert Maschinen detailliert – je nach Art, Größe und Ausstattung – in bis zu zehn Stellen.
Bild: © f:data GmbH
Geräteschlüssel in der BGL
Die weitere Untergliederung einer Gerätehauptgruppe erfolgt nach:
Gerätegruppen,
Geräteuntergruppen und
Gerätearten.
Sie werden durch jeweils eine zusätzliche Ziffer gekennzeichnet.
Einer Geräteart können zur Unterscheidung nach der technischen Gerätegröße bis zu vier weitere Stellen zugeordnet werden. Mit dann insgesamt zehn Stellen lassen sich somit sämtliche Baumaschinen und Geräte umfassend beschreiben. Bei Geräten mit alternativen Antrieben wird die numerische noch durch eine alphanumerische Gliederung ergänzt.
Den Gerätearten können auch noch Zusatzausrüstungen und Zusatzgeräte zugeordnet sein.
Dieses Beispiel veranschaulicht die Unterteilung (Turmdrehkran nach BGL 2025):
| C | Geräte-Hauptgruppe | Hebezeuge |
| C.0 | Geräte-Gruppe | Turmdrehkran |
| C.0.1 | Geräte-Untergruppe | Turmdrehkran, obendrehend, stationär oder fahrbar |
| C.0.10 | Geräteart (EDV-Kurztext) | Turmdrehkran mit Laufkatzen-Ausleger |
| C.0.10.0050 | Gerätegröße | Turmdrehkran mit Laufkatzen-Ausleger und 50 tm Nennlast-Moment |
| C.0.10.0050-AA | Zusatzausrüstung | Wie vor und mit Verstell- / Hubwerk mit 1,15-facher Motorleistung |
| C.0.10.0050.01 | Zusatzgerät | Funkfern-Steuerung |
(Quelle: BGL-Baugeräteliste 2025, Bauverlag BV GmbH Gütersloh 2020, in Basisinformationen und Nutzungshinweisen unter Tz. 2.1, Seite 14)
Für gleiche Gerätearten nach BGL sind die gleichartige Konstruktion sowie die Einsatzmöglichkeit charakteristisch. Kommt ein Gerät in mehreren Gerätegruppen nach BGL vor, so sind Querverweise zu nutzen. Um innerhalb einer Geräteart eine Gerätegröße zu beschreiben und damit eindeutig einzustufen, werden die Daten einer ggf. zweier technischer Kenngrößen genutzt und in weiteren vier Stellen wie im Beispiel oben ausgewiesen.
Sofern sich keine Kenngrößen angeben lassen, beginnt dann die fortlaufende Nummerierung mit 0001 für die jeweilige Kenngröße. Ist eine Geräteart neu hinzugekommen und nach Neuwert einzustufen, ist die fiktive Gerätegröße „0000“ zu verwenden.
Kennzeichnung von Zusatzausrüstungen und Zusatzgeräten
Als Zusatzausrüstung zur Standardausrüstung von Baugeräten gelten fest in ein Gerät eingebaute und in der Regel nicht auswechselbare Einrichtungen. Sie werden im Anschluss an die einschlägige Tabelle aufgeführt und mit zwei zusätzlichen Buchstaben wie im Beispiel gekennzeichnet.
Zusatzausrüstungen sind in der Regel mit Werterhöhungen oder Wertminderungen gegenüber einer Standardausrüstung verbunden. Folglich weist die BGL 2025 auch für die jeweilige Zusatzausrüstung gesonderte Angaben zum mittleren Neuwert, zur monatlichen Abschreibung und Verzinsung sowie zu Reparaturkosten aus.
Zusatzgeräte von Baugeräten (z. B. Anbaugeräte oder Auslegerzwischenstücke) sind allgemein mit dem Grundgerät nicht dauernd fest verbunden. Sie können mit gleichen oder auch unterschiedlichen Gerätegrößen einer Geräteart kombiniert werden. Dann sind sie als selbstständige Geräte zu behandeln und wie im Beispiel durch weitere 2 Ziffern zu kennzeichnen. Angabe zu Verschleißteilen
Nur für ausgewählte Gerätearten erfolgen unmittelbar in der BGL Angaben zu Verschleißteilen von Geräten, soweit sie nicht in den Reparaturkostensätzen enthalten sind. Komplette Aussagen zu Verschleißteilen werden separat in einem „Verschleißteilekatalog“ mit Angaben innerhalb der jeweiligen Geräte vorgesehen.
Zu beachten sind dabei Aspekte für die Abgrenzung des Umfangs von Reparaturen einerseits und zum anderen zu sonstigen, im Bereich der Gerätekosten noch weiterhin erforderlichen Arbeiten. Ergänzende Angaben zu Geräten
Für die einzelnen Gerätegruppen werden – mit Bezug auf die Verwendung der Daten in Kalkulationen sowie inner- und zwischenbetrieblichen Verrechnungen gegenüber nutzenden Baustellen – teils ergänzende Informationen bereitgestellt. Diese finden sich jeweils im Vorspann und in den Tabellen der Gerätegruppen, so z. B. zu den:
Kenngrößen von Baugeräten, z. B. Nennlastmoment für Krane, Trockenfüllmenge für Mischer, Motorleistung und Tieflöffelinhalt für Hydraulikbagger oder Gewicht,
Soweit ein Gerät vorliegt, das in der BGL 2025 nach der Kenngröße nicht aufgeführt wird, ist nach dem vorliegenden Fall ggf. entweder eine Inter- oder Extrapolation zum mittleren Neuwert zu prüfen.