02.02.2014 | Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Nachtragspreise bei Mehrmengen prüfen und nachweisen

Nachtragspreise bei Mehrmengen prüfen und nachweisen
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Wenn die tatsächlich ausgeführte Menge einer Position um mehr als 10 % über der vereinbarten Menge liegt, ist gemäß VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 2"für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren".
Bis 110 % bleibt es also beim vertraglichen Einheitspreis. Darüber hinaus gilt ein Nachtragspreis. Dieser ist bei Mehrmengenüblicherweise niedriger als der Vergabepreis. Denn zumindest der im Vergabepreis enthaltene Anteil an Baustellengemeinkosten (BGK) wird bei der Berechnung des Nachtragspreises abgezogen, soweit sich die BGK auf Grund der Mehrmenge nicht erhöhen.
Um den Nachtragspreis korrekt zu bestimmen, müssen die im Angebot kalkulierten BGK-Anteile im Einzelnen ermittelt werden. Dies geschieht auf Grundlage der Urkalkulation, bzw. der EFB-Angaben des Auftragnehmers. Zeitsparender können Nachtragspreise jetzt mit www.baupreislexikon.degeprüft und nachgewiesen werden. Selbst wenn gar keine Urkalkulation vorliegt.
Überwiegend erhöhen sich bei Mehrmengen umsatzabhängig auch die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) des Auftragnehmers. Wurden diese allerdings nachweislich für den Auftrag als fixer Betrag kalkuliert, können neben den BGK-Anteilen zusätzlich die AGK-Anteile bei der Berechnung des Nachtragspreises abgezogen werden.

Vorgehensweise im Baupreislexikon:

Nachtragspreise bei Mehrmengen prüfen und nachweisen
  1. Die zum Nachtrag passende Position kann aus über 1.000.000 Bauleistungen gezielt eingestellt werden.
  2. Vertraglich vereinbarte und tatsächlich ausgeführte Menge eingeben - die Mehrmenge wird errechnet. Ob die Abweichung über 10 % liegt, wird automatisch geprüft.
  3. Vergabepreis eingeben - die BGK-Anteile werden automatisch ermittelt und für den Nachtragspreis abgezogen. Ob auch die AGK-Anteile abgezogen werden sollen, kann ausgewählt werden.
Nachtragspreise bei Mehrmengen prüfen und nachweisen
Ohne aufwändige eigene Kalkulation erhält der Anwender einen Nachtragsnachweis. Für den Nachtragspreis wird der im Vergabepreis enthaltene Anteil an Baustellengemeinkosten (BGK) zum Abzug gebracht. Soweit ausgewählt außerdem der Anteil an Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Auf diese Weise ist der Nachtrags-EP schlüssig nachvollziehbar.
Für die Gesamtvergütung ergeben sich zwei Abrechnungsmengen und Preise:
  1. Die vereinbarte Menge (Soll-Menge) + 10 % wird mit dem Vergabe-EP vergütet.
  2. Die Mehrmenge als Differenz zwischen Soll-Menge + 10 % und ausgeführter Menge (Ist-Menge) wird mit dem Nachtragspreis vergütet.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des VHB 2008, Abschnitt 510 "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" als Orientierungswert für die vom Anwender eingestellte Region oder exakt für die unter "EFB-Angaben" eingetragenen Kalkulationsangaben.
Bauprofessor-Redaktion
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