Persönliche, technische und organisatorische Maßnahmen können vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und sommerlicher Hitze schützen. Dabei fängt der Schutz bei ausreichendem Trinken an, Sonnenschutz-Überdachungen und Pausen sind weitere Maßnahmen.
Den ganzen Tag ungeschützt in der prallen Sonne arbeiten wie dieser Straßenbauarbeiter, kann gefährlich werden.
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Sommerzeit ist Bauzeit. Doch täglich bei Temperaturen bis 30 °C (und mehr) auf dem Bau zu arbeiten, das birgt Gefahren für die Gesundheit. Besonders gefährdet durch Hitze und hautkrebsverursachende UV-Strahlung sind alle, die überwiegend im Freien arbeiten, wie Maurer, Dachdecker, Beschäftigte im Straßen- und Tiefbau, Zimmerer, Baumaschinenführer, Betonbauer und Gerüstbauer. Darum kommt es jetzt wieder darauf an, sich gut zu schützen.
Zum einen ist jeder selbst mit persönlichen Maßnahmen für seinen Schutz verantwortlich. Zuerst geht es darum genügend zu trinken, um bei den hohen Temperaturen nicht zu dehydrieren – 2,5 Liter Wasser, Tee oder Fruchtschorle pro Schicht sollten es sein. Gegen das Zuviel an schädlicher UV-Strahlung helfen dicht gewebte, lange Kleidung, passgenaue Sonnenbrillen mit UV-Filter und Seitenschutz, Kopfbedeckungen mit Nackentuch und regelmäßig aufgetragene Sonnenschutzmittel.
Zum anderen kann der Arbeitgeber durch technische Maßnahmen für Sonnenschutz sorgen, z. B. mit Sonnensegeln oder Überdachungen über Schachtbaustellen. Auch die Klimatisierung in Fahrzeugkabinen ist ein wirksamer Schutz.
Weiterhin kann der Arbeitgeber durch organisatorische Maßnahmen Schutz für seine Arbeitnehmer erreichen, indem z. B. der Aufenthalt in der direkten Sonne während der intensivsten Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr reduziert wird. Dies gelingt durch Verlegen der Arbeiten in den Schattenbereich, Einlegen von Pausen oder den Einsatz des Rotationsprinzips, bei dem Tätigkeiten auf mehrere Beschäftigte verteilt werden, die dann rotierend zum Einsatz kommen.
Unterstützung können die Bauunternehmer für die technischen UV-Schutzmaßnahmen über Arbeitsschutzprämien der BG BAU bekommen. Hier können Fördermittel für Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Sonnenschutz, individuelle Sonnen- und Hitzeschutz-Kopfbedeckungen sowie Wetterschutzzelte beantragt werden.
Schließlich sollte jeder Arbeitnehmer, der in den genannten Berufen tätig ist, regelmäßig die Angebotsvorsorge wahrnehmen. Diese umfasst einmal im Jahr ein Hautscreening beim Haus- oder Hautarzt für alle die überwiegend im Freien arbeiten. Untersucht wird während der Arbeitszeit und der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Bleiben Sie gesund!