05.07.2014 | Lohn / Tarif / Rente

Tarifrunde Bau 2014 – was ändert sich?

Tarifrunde Bau 2014 – was ändert sich?
Bild: © bluedesign, Fotolia.com
Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe haben die Tarifvertragsparteien (Industriegewerkschaft BAU, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) neue Tarifverträge vom 5. Juni 2014 vereinbart, die seit 1. Mai 2014 (als Null-Runde im Monat Mai), bzw. seit 1. Juni 2014 in Kraft getreten sind. Weitere Änderungen werden ab 1. Januar 2015 wirksam, bzw. treten erst ab 1. Januar 2016 in Kraft.
Auf Änderungen zu folgenden Schwerpunkte sei besonders hingewiesen:
Die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer (nur für die Lohngruppen 2 bis 6 im Tarifgebiet Ost sowie die Lohngruppen 2 a bis 6 im Tarifgebiet West), die Gehälter der Angestellten und Poliere sowie die Ausbildungvergütungen steigen
  • ab 1. Juni 2014 im Tarifgebiet West um 3,1 % sowie im Tarifgebiet Ost um 3,8 % (einschließlich einem Ausgleichsbonus von 0,7 % an das Einkommen nach Westniveau) und
  • ab 1. Juni 2015 im Tarifgebiet West um weitere 2,6 % sowie im Tarifgebiet Ost um 3,3 % (wiederum einschließlich Ausgleichsbonus von 0,7 %).
Damit ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung längerfristig vorbestimmt, da eine Kündigung durch die Vertragsparteien frühestens zum 30. April 2016 möglich ist. Folglich wird für Angebote von Bauaufträgen gegenwärtig und folgend eine Lohngleitklauselallgemein nicht zur Anwendung kommen.
Der vereinbarten Lohnentwicklung für die gewerblichen Arbeitnehmer liegt der Ecklohn zugrunde. Er entspricht dem Tarifstundenlohn (TL) für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer). Auf seiner Basis werden mit prozentualen Auf- und Abschlägen die Tariflöhne der anderen Lohngruppen errechnet. Zum Tarifstundenlohn wird noch der Bauzuschlag (BZ, weiterhin unverändert von 5,9 %) hinzugerechnet. Im Ergebnis stellt sich der Gesamttarifstundenlohn (GTL) als zu zahlender Brutto- Stundenlohn dar. Für den Ecklohn wurde eine Erhöhung in zwei Stufen vorgesehen, und zwar ab:
1. Juni 2014 im:
  • Tarifgebiet West (ohne Berlin) = 17,16 €/Stunde (vorher 16,64 €/Stunde),
  • Tarifgebiet Ost = 15,75 €/Stunde (vorher 15,17 €/Stunde),
ab 1. Juni 2015 im:
  • Tarifgebiet West (ohne Berlin) = 17,61 €/Stunde,
  • Tarifgebiet Ost = 16,27 €/Stunde.
Da die Ecklöhne im Baugewerbe unterschiedlich hoch nach den Tarifgebieten West, Berlin und Ost festgelegt werden, ist zwangsläufig auch das Niveau der Gesamttarifstundenlöhne und des Kalkulationslohns bei den Angebotskalkulationen für Bauaufträge unterschiedlich hoch.
Analoge Erhöhungen gelten ab 1. Juni 2014 bzw. folgend zum 1. Juni 2015 auch für die
  • Löhne der stationär beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne Gewährung des Bauzuschlags,
  • Löhne für Stuckateure und Gipser der Lohngruppen 3 und 4,
  • Löhne in den Lohngruppen 3 und 4 in Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes.
Zum 1. Januar 2015 wird auch der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) dahingehend geändert, den Kilometersatz
  • für die Fahrtkostenabgeltung bei täglicher Heimfahrt von gegenwärtig 0,30 €/km je Entfernungskilometer auf 0,20 € je gefahrenen Kilometer und Arbeitstag, folglich auf gesamt 0,40 € bei Hin- und Rückfahrt zu erhöhen sowie gleichfalls den arbeitstäglichen Anspruch höher auf 20,00 € zu begrenzen,
  • für die An- und Abreise bei nicht täglicher Heimfahrt ebenfalls auf 0,20 € je gefahrenen Kilometer zu erhöhen, und zwar ohne Begrenzung, wobei das auch künftig für den unmittelbaren Wechsel zu einer anderen Arbeits- bzw. Baustelle sowie für die Rückfahrt zur Wohnung gilt.
Soweit für Poliere und Angestellte Fahrtkostenabgeltung maßgebend ist, sind ab 1. Januar 2015 die Kilometersätze in gleicher Höhe wie für die gewerblichen Arbeitnehmer anzusetzen.
Ab 1. Januar 2016 soll eine betriebliche Altersvorsorge auch im Tarifgebiet Ostdeutschland eingeführt werden. Dann wird auch die im Tarifgebiet West bereits seit 1957 bestehende Tarifrente im gesamten Bundesgebiet gelten. Als Konsequenzen werden dann auch Beiträge zu den Sozialkassen (SoKa-Bau) beim Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer für einen Anteil zur ZVK (im Tarifgebiet Ost von 0,6 % des Bruttolohns in 2016) sowie ein absoluter Euro-Monatsbeitrag für die Angestellten (im Tarifgebiet Ost 2016 von 25 € monatlich) und Auszubildenden (im Tarifgebiet Ost 2016 von 20 €) erforderlich sein.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere