Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Nutzungsart von Bauflächen

Die als Bauflächen vorgesehenen Flächen sind in einem Bebauungsplan nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung darzustellen. Unterschieden werden nach der Nutzungsart
Die Gliederung nach Art der Nutzung kann weiter differenziert werden, beispielsweise die gewerbliche Bauflächen nach
  • Gewerbegebiet und
  • Industriegebiet.
Die Bauflächengliederung nach der Nutzungsart ist auch bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Mit Bezug auf Anlage 1 in der Bodenrichtwertrichtlinie ist für jeden Bodenrichtwert die Art der Nutzung neben dem Entwicklungszustand anzugeben.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nutzungsart von Bauflächen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18005 Beiblatt 1 (2023-07)
4.1 Allgemeines Die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung sind Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes. Sie sind keine Richt- oder Grenzwerte im Sinne des Immissionsschutzrechts. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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