Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Gemischte Bauflächen

Gemischte Bauflächen sind Baugebiete, deren bauliche Nutzung in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ohne nähere Spezifizierung beschrieben ist.

Was sind gemischte Bauflächen?

Gemischte Bauflächen entsprechen einer speziellen baulichen Nutzungsart von Bauflächen. Sie verfügen meistens über keine nähere Spezifizierung. Gegenüber reinen Bauflächen wird die mögliche Nutzung von gemischten Bauflächen weniger eingegrenzt.
Im Flächennutzungsplan (FNP) können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen (= Bauflächen) mit Bezug auf  § 1 Abs. 1 in der  Baunutzungsverordnung (BauNVO) „nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellt werden“. Für die Kennzeichnung der Gemischten Bauflächen wird der Buchstaben „M“ verwendet.
Gemischte Bauflächen können, wie hier in Weimar, in Wohn- und Gewerbegebiete untergliedert werden.
Gemischte Bauflächen können, wie hier in Weimar, in Wohn- und Gewerbegebiete untergliedert werden. Bild: © f:data GmbH

Wie werden gemischte Bauflächen unterteilt?

Gemischte Bauflächen können nach § 1 Abs. 2 der BauNVO nach Baugebieten untergliedert werden, zum Beispiel nach:
Im Bebauungsplan können die angeführten Baugebiete festgesetzt werden, wodurch sie Bestandteil des Bebauungsplans werden, soweit nicht etwas anderes bestimmt wird. Möglich wird in Verbindung damit auch eine Bebauung von Wohngebäuden in Mischgebieten, in den ebenfalls Gewerbebetriebe ansässig sind und das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen.

Bodenrichtwerte auf gemischten Bauflächen

Die Flächengliederung nach der Nutzungsart einschließlich von gemischten Bauflächen ist auch bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Mit Bezug auf Anlage 1 der Bodenrichtwertrichtlinie (im Rahmen der seit 2022 novellierten Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 vom 14. Juli 2021) ist für jeden Bodenrichtwert die Art der Nutzung neben dem Entwicklungszustand als Grundstücksmerkmal heranzuziehen. Das betrifft auch die gemischten Bauflächen von Dorf-, Misch- und Kerngebieten ohne nähere Spezifizierung.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gemischte Bauflächen "

Auszug im Originaltext aus DIN 18532-6 (2017-07)
9.1 Allgemeines Es gilt DIN 18532-1. Ergänzend oder abweichend sind für die diesem Dokument beschriebene Abdichtungsbauart die folgenden Regelungen und Hinweise zu beachten. Weiterhin sind die Regelungen zu den Abdichtungsbauweisen nach 8.3.2 bis 8.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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