Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Bauflächen

Im Flächennutzungsplan (FNP) können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (= Bauflächen) nach § 1 Abs. 1 in der Baunutzungsverordnung (BauNVO der Neubekanntmachung vom 21. November 2017 in BGBI. I S. 3786, zuletzt geändert durch Art. 1 im Gesetz zur Baulandmobilisierung) dargestellt werden als:
1. Wohnbauflächen(W),
2.Gemischte Bauflächen(M),
3.Gewerbliche Bauflächen(G),
4.Sonderbauflächen (S).
Eine weitere Differenzierung der Bauflächen kann nach Baugebieten als besondere Art der baulichen Nutzung erfolgen, so beispielsweise als:
Wohngebiete sind beispielsweise weiterhin zu unterscheiden nach:
Die Bauflächengliederung nach der Nutzungsart ist auch bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Mit Bezug auf Anlage 1 in der Bodenrichtwertrichtlinie ist für jeden Bodenrichtwert die Art der Nutzung neben dem Entwicklungszustand anzugeben.
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Baupreislexikon
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