VOB A

Vertragsarten

Die VOB unterteilt den Bauvertrag nach verschiedenen Typen bzw. Formen der Preisbildung und Vergütung. Ein angemessener Preis kann die Leistung, die aufgewendete Zeit oder die entstandenen Aufwendungen des Bauunternehmens zur Grundlage haben. Danach unterscheiden sich die folgenden Vertragsarten, jeweils mit Bezug auf § 4 gleichlautend in den Abschnitt 1 bis 3 in der VOB/A-2016 sowohl bei nationalen (im Unterschwellenbereich) und EU-weiten Ausschreibungen (bei Erreichen der Schwellenwerte) als auch bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen:
Die angeführten Vertragsarten umfassen die wesentlichsten und am meisten herangezogenen Arten. Die Aussage ist nicht abschließend. Es können durchaus auch weitere Vertragsarten in der Baupraxis auftreten, die auf Grund spezieller Vergütungsbedingungen von Interesse sind, beispielsweise Differenzierungen beim Pauschalvertrag nach Detailpauschalvertrag und Globalpauschalvertrag oder ein Vertrag mit garantiertem Maximalpreis (GMP-Vertrag). Weiterhin können infrage kommen:
  • Stundenlohnvertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 2 VOB/A sowie § 2 Abs. 10 und § 15 in VOB, Teil B als Vergütung nach erbrachten Stunden,
  • Funktionsbauvertrag, vorrangig im Straßenbau,
  • Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Hauptunternehmervertrag und Nachunternehmervertrag entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zwischen den Vertragspartnern,
  • Schlüsselfertigstellungsvertrag (SF-Vertrag) bei Übernahme aller Leistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe/Übernahme,
  • PPP-Vertrag (Public Private Partnership) sowie ÖPP-Vertrag bei langfristigen Verträgen zwischen Öffentlichen Auftraggebern und privater Wirtschaft,
  • Betreibervertrag nach unterschiedlicher Art von Betreibermodellen,
  • Vertrag über den Lebenszyklus eines Bauobjekts, z. B. als BOT-Vertrag (Build-Operarte-Transfer).
Der Selbstkostenerstattungsvertrag wird seit der VOB/A-2009 nicht mehr als Vertragstyp aufgeführt. Er kam in der Baupraxis in den letzten Jahren kaum noch zur Anwendung.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vertragsarten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stüc...
- DIN-Norm im Originaltext -
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(1) Bauaufträge sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückz...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden. Das...
- DIN-Norm im Originaltext -
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