VOB A

Vertragsarten

Die VOB unterteilt den Bauvertrag nach verschiedenen Typen bzw. Formen der Preisbildung und Vergütung. Ein angemessener Preis kann die Leistung, die aufgewendete Zeit oder die entstandenen Aufwendungen des Bauunternehmens zur Grundlage haben. Danach unterscheiden sich die folgenden Vertragsarten, jeweils mit Bezug auf § 4 gleichlautend in den Abschnitt 1 bis 3 in der VOB/A-2016 sowohl bei nationalen (im Unterschwellenbereich) und EU-weiten Ausschreibungen (bei Erreichen der Schwellenwerte) als auch bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen:
Die angeführten Vertragsarten umfassen die wesentlichsten und am meisten herangezogenen Arten. Die Aussage ist nicht abschließend. Es können durchaus auch weitere Vertragsarten in der Baupraxis auftreten, die auf Grund spezieller Vergütungsbedingungen von Interesse sind, beispielsweise Differenzierungen beim Pauschalvertrag nach Detailpauschalvertrag und Globalpauschalvertrag oder ein Vertrag mit garantiertem Maximalpreis (GMP-Vertrag). Weiterhin können infrage kommen:
  • Stundenlohnvertrag mit Bezug auf § 4 Abs. 2 VOB/A sowie § 2 Abs. 10 und § 15 in VOB, Teil B als Vergütung nach erbrachten Stunden,
  • Funktionsbauvertrag, vorrangig im Straßenbau,
  • Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Hauptunternehmervertrag und Nachunternehmervertrag entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zwischen den Vertragspartnern,
  • Schlüsselfertigstellungsvertrag (SF-Vertrag) bei Übernahme aller Leistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe/Übernahme,
  • PPP-Vertrag (Public Private Partnership) sowie ÖPP-Vertrag bei langfristigen Verträgen zwischen Öffentlichen Auftraggebern und privater Wirtschaft,
  • Betreibervertrag nach unterschiedlicher Art von Betreibermodellen,
  • Vertrag über den Lebenszyklus eines Bauobjekts, z. B. als BOT-Vertrag (Build-Operarte-Transfer).
Der Selbstkostenerstattungsvertrag wird seit der VOB/A-2009 nicht mehr als Vertragstyp aufgeführt. Er kam in der Baupraxis in den letzten Jahren kaum noch zur Anwendung.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Bauvertragsarten
Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Bauherrn bzw. Besteller als Auftraggeber (AG) und einem Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieb als Auftragnehmer für die Errichtung eines Bauwerks und den dafür auszuführenden Bauleistungen sind in einem Bau...
Druckzuschlag
Als "Druckzuschlag" wird in der Praxis allgemein ein Rückhaltungsbetrag durch den Auftraggeber (AG) bei einem aufgetretenen Mangel der Bauleistung bezeichnet. Wenn nach § 641 Abs. 3 BGB der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen kann, ...
Nacharbeiten
Eine mangelhafte und vertragswidrige Bauausführung erfordert bei einem Verschulden durch das Bauunternehmen als Auftragnehmer Nacharbeiten. Sie sind – im Gegensatz zu Mängelansprüchen nach Abnahme der Bauleistungen – bereits während der Bauausführun...
Bauverträge mit Verbrauchern
Schließt ein Verbraucher als natürliche Person (nach § 13 BGB) mit einem Bauunternehmen oder Bauhandwerksbetrieb einen Vertrag über die Ausführung von Bauleistungen, dann kann dies nach unterschiedlicher Vertragsart erfolgen, und zwar als ein Verbra...
Einheitspreisvertrag
Bauleistungen können unterschiedlich nach der gewählten Preisart vergeben bzw. vereinbart werden. Durch öffentliche Auftraggeber ist für öffentliche Bauaufträge vorzugsweise der Einheitspreisvertrag zu wählen und nur bei ungeeigneten Voraussetzungen ...
Pauschalvertrag
Bauleistungen können unterschiedlich nach der gewählten Preisart vergeben bzw. vereinbart werden. Der Pauschalvertrag stellt nach § 4 Abs. 1, Nr. 2 im Abschnitt 1 der VOB Teil A bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich als auch EU-weit...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere