Vorschriften / Gesetze

RBBau

RBBau steht für „Richtlinien für die Bearbeitung von Bauanträgen“ und ist eine Sammlung von Vorschriften zur einheitlichen Bearbeitung von Bauanträgen und Bauprojekten.

Was ist RBBau?

RBBau ist die Abkürzung für die Sammlung von „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Im Zuge der neu aufgesetzten Reform Bundesbau wurde die RBBau komplett neu gefasst und als Neue RBBau am 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Grundlage ist ein Doppel-Erlass des BMWSB und BMF vom 30. September 2022.
Die Übergangsregelungen für die Neue RBBau gelten bis zum 30.06.2024.
Die Übergangsregelungen für die Neue RBBau gelten bis zum 30.06.2024. Bild: © f:data GmbH

Inhaltliche Gliederung der Neuen RBBau

Die Neue RBBau gliedert sich wie folgt:
Präambel
Abschnitt A: Bauaufgaben und Organisation
Abschnitt B: Finanzierung der Bauaufgaben des Bundes
Abschnitt C: Bedarfsplanung und Varianten
Abschnitt D: Einfache Baumaßnahmen
Abschnitt E: Bauprojekte
Abschnitt F: Bauübergabe und Dokumentation
Abschnitt G: Übergangsregelungen

Übergangsregelungen

Die Übergangsregelungen im Abschnitt G zu den Ausführungsbestimmungen gelten bis zum 30. Juni 2024.
Für die Übergangszeit bliebe zur Einsicht noch die vorherige 19. Austauschlieferung mit Aktualisierungen zum Stand 10. Mai 2021 zu erwähnen.
Die darin enthaltenen
  • Einheitlichen Muster (Bedarfsplanung, Veranschlagung, Berichterstattung) im Teil 2 und
  • Vertragsmuster (Freiberuflich Tätige, Sondervertragsmuster) im Teil 3
werden sukzessive bearbeitbar zum Download durch die Fachinformation Bundesbau (FIB) bereitgestellt. Bis zur Vorlage aller neuen Muster gelten die bisherigen Muster und Anlagen weiter.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "RBBau"

Ausgabe 2014-04
Diese Norm legt die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften, Maße, Überzüge, Prüfverfahren und Lieferbedingungen von geschweißten Gittern für Steinkörbe (Gabionen) fest. Unter einem Steinkorb mit geschweißten Gittern versteht man im Allgemein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-72 (2020-11)
5.4.1 Notklappen 5.4.1.1 Eine Notklappe mit einer lichten Öffnung von mindestens 0,5 m × 0,7 m muss in der Fahrkorbdecke eingebaut sein, ausgenommen bei Aufzügen mit 630 kg Nennlast, bei denen die Abmessungen 0,4 m × 0,5 m betragen müssen. Die lichte...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-20 (2020-06)
Die lichte Höhe im Innern des Fahrkorbs muss mindestens 2 m betragen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-20 (2020-06)
5.4.2.1 Allgemeiner Fall5.4.2.1.1 AllgemeinesUm die Überlastung des Fahrkorbs mit Personen zu verhindern, muss die Nutzfläche des Fahrkorbs begrenzt sein. Dazu ist das Verhältnis zwischen Nennlast und größter Nutzfläche des Fahrkorbs in Tabelle 6 ang...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-20 (2020-06)
Die tragende Struktur des Fahrkorbs muss aus nicht-entflammbaren Werkstoffen hergestellt sein.Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Fußbodens des Fahrkorbs, der Wände und der Deckenmaterialien muss mindestens einer Klassifizierung nach EN 13501-1:2007+A1...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-20 (2020-06)
5.4.3.1 Der Fahrkorb muss vollständig von nicht durchbrochenen Wänden, Boden und Dach umschlossen sein. Es sind nur folgende Öffnungen zulässig: Fahrkorbzugänge; Klappen und Nottüren; Lüftungsöffnungen. 5.4.3.2 Die Fahrkorbausrüstung, bestehend aus ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10223-8 (2014-04)
7.1 Allgemeines Die einzelnen Gesamteinheiten müssen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers und der Leistungsfähigkeit des Herstellers in den verschiedenen Größen gefertigt werden.Die Größen der Maschenweiten und deren Toleranzen müssen den...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10223-8 (2014-04)
1.1 Gegenstand Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften, Maße, Überzüge, Prüfverfahren und Lieferbedingungen von geschweißten Gittern für Steinkörbe (Gabionen) fest. Unter einem Steinkorb mit geschweißten Gitter...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10223-8 (2014-04)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Steinkorb Gabione Behälter der aus geschweißten Drahtpaneelen, aufgeteilt, in unterschiedlichen Abmessungen und am Einsatzort oder werksseitig mit Steinen oder anderem geeigneten Ma...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 10223-8 (2014-04)
Geschweißte Drahtgitter für Steinkörbe können nach ihrem Überzug wie folgt klassifiziert werden: geschweißtes Gitter, nach der Fertigung (Schweißen, Biegen usw.) feuerverzinkt nach EN ISO 1461;, geschweißtes Gitter aus Draht, der mit einer Zin...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 81-3 (2011-06)
11.1 Allgemeines Die vorgeschriebenen Abstände müssen bei der Prüfung vor Inbetriebnahme des Aufzugs eingehalten werden.11.2 Abstand zwischen Fahrkorb und der dem Fahrkorbzugang gegenüber liegenden Schachtwand Der Abstand zwischen dem Fahrkorb und de...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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