RBBau steht für „Richtlinien für die Bearbeitung von Bauanträgen“ und ist eine Sammlung von Vorschriften zur einheitlichen Bearbeitung von Bauanträgen und Bauprojekten.
Was ist RBBau?
RBBau ist die Abkürzung für die Sammlung von „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Im Zuge der neu aufgesetzten Reform Bundesbau wurde die RBBau komplett neu gefasst und als Neue RBBau am 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Grundlage ist ein Doppel-Erlass des BMWSB und BMF vom 30. September 2022.
Die Übergangsregelungen für die Neue RBBau gelten bis zum 30.06.2024.
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Inhaltliche Gliederung der Neuen RBBau
Die Neue RBBau gliedert sich wie folgt:
Präambel
Abschnitt A: Bauaufgaben und Organisation
Abschnitt B: Finanzierung der Bauaufgaben des Bundes
Abschnitt C: Bedarfsplanung und Varianten
Abschnitt D: Einfache Baumaßnahmen
Abschnitt E: Bauprojekte
Abschnitt F: Bauübergabe und Dokumentation
Abschnitt G: Übergangsregelungen
Übergangsregelungen
Die Übergangsregelungen im Abschnitt G zu den Ausführungsbestimmungen gelten bis zum 30. Juni 2024.
Für die Übergangszeit bliebe zur Einsicht noch die vorherige 19. Austauschlieferung mit Aktualisierungen zum Stand 10. Mai 2021 zu erwähnen.
Die darin enthaltenen
- Einheitlichen Muster (Bedarfsplanung, Veranschlagung, Berichterstattung) im Teil 2 und
- Vertragsmuster (Freiberuflich Tätige, Sondervertragsmuster) im Teil 3
werden sukzessive bearbeitbar zum Download durch die Fachinformation Bundesbau (FIB) bereitgestellt. Bis zur Vorlage aller neuen Muster gelten die bisherigen Muster und Anlagen weiter.