VOB A

Sektorenverordnung

Zur Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung ist die Sektorenverordnung (SektVO) maßgebend, und zwar in der ab 18. April 2016 verbindlichen Fassung des Artikels 2 in der "Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016), veröffentlicht im BGBl. I Nr. 16/2916, S. 657. Damit wurden neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Anzuwenden ist die Sektorenverordnung von Auftraggebern, die Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte im Zusammenhang mit Sektorenverträgen vergeben.
Die SektVO gilt auch für den Bereich der Deutschen Bahn AG und der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
Aussagen werden in der Sektorenverordnung speziell zu den verschiedenen Vergabearten, den dabei geltenden besonderen Methoden und Instrumenten, zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens sowie zu Prüfung und Wertung der Angebote und auch zu den Anforderungen an die Unternehmen getroffen.
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