Baukalkulation / Angebot / Nachträge

EU-weite Ausschreibung

Als Ausschreibung ist allgemein die Art und Weise der Einholung von Angeboten für Bauaufträge anzusehen. Werden die Schwellenwerte bei öffentlichen Bauaufträgen überschritten, dann hat die Ausschreibung EU-weit zu erfolgen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass ggf. auch Bauaufträge mit einem geringeren Auftragswert als dem Schwellenwert unter den Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts fallen. Das könnte dann der Fall sein, wenn beispielsweise ein Bauauftrag nur Teil einer Gesamtleistung ist, die selbst den Schwellenwert überschreitet.
Drei neue EU-Richtlinien wurden in das deutsche Vergaberecht mit Wirkung zum 18. April 2016 für neu durchzuführende Vergabeverfahren umgesetzt.
Die wesentlichsten neuen Regelungen sind wie folgt zusammengeführt:
  • im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (VergRModG) vom 17. Februar 2016 in BGBl. I Nr. 8/2016, S. 203) (GWB - als Teil 4 im Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
  • in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung (VgV)) sowie in mehreren weiteren Rechtsverordnungen (z. B. der Sektorenverordnung- SekVO) in der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VerRModVO vom 12. April 2016 in BGBl. I Nr. 16/2016, S. 624) als Mantelverordnung sowie
  • in der aktualisierten Fassung der Abschnitte 1 bis 3 in der VOB Teil A innerhalb der VOB 2019, anzuwenden für EU- weite Ausschreibungen seit 18. Juli 2019.
Die VOB/A trifft spezielle Aussagen im Abschnitt 2 für die EU-weiten Vergaben mit den EU-Paragrafen in der VOB. Der Zusatz „EU“ zu den Paragrafen im Abschnitt 2 verweist darauf, dass sie EU-rechtlich bestimmt sind. Die Ausschreibung kann nach verschiedenen Formen analog den möglichen Vergabearten nach § 3 EU VOB/A erfolgen, so als:
  • offenes Verfahren, bei dem durch den öffentlichen Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird,
  • nicht offenes Verfahren, bei dem der öffenliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb), die er zur Angebotsabgabe auffordert,
  • Verhandlungsverfahren, wonach sich der öffentliche Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln,
  • wettbewerblicher Dialog, insbesondere zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können,
  • Innovationspartnerschaft als Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Bauleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren frei wählen. Dem offenen Verfahren fällt nicht mehr von vornherein der Vorrang zu. Die übrigen angeführten Verfahren können jedoch nur herangezogen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen - aufgeführt in § 3a EU in VOB/A erfüllt sind.
Bei Ausschreibungen zu Sektorentätigkeiten kann mit Bezug auf § 13 Abs. 1 in der Sektorenverordnung (SekVO) frei zwischen offenem, nicht offenem Verfahren sowie Verhandlungsverfahren, wettbewerblichem Dialog und Innovationspartnerschaft gewählt werden.
Für die Ausschreibung und Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Bauaufträgen sind die Regelungen nach der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) bzw. in der Umsetzung in den § 3 und 3a VS im Abschnitt 3 der VOB/A anzuwenden. Danach kann die Ausschreibung und Vergabe nach dem nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren sowie im wettbewerblichen Dialog erfolgen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Zuschlagskriterien für EU-weite Angebote
Die neuen EU-Vergaberegelungen finden für EU-weite Ausschreibungen und Vergaben bei Erreichen der Schwellenwerte u. a. ihre Umsetzung in der Vergabeverordnung (VgV § 58) sowie in der VOB/A im Abschnitt 2 mit den EU-Paragrafen in der VOB, die seit 18...
Eignungskriterien für EU-weite Vergaben
Bei EU-weiten Ausschreibungen sind öffentliche Bauaufträge mit Bezug auf §§ 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a und 6 b EU im Abschnitt 2 der VOB Teil A an fachkundige und geeignete Unternehmen zu vergeben, die nicht von vornherein auszuschließen sind. Als...
Losvergabe bei EU-Ausschreibungen
Bei öffentlichen Bauaufträgen für EU-weite Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte gilt der Grundsatz der Aufteilung in getrennt zu vergebende Lose. Grundlagen hierzu liefern die Aussagen im § 97 Abs. 3 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun...
Ausschreibungen
Als Ausschreibung wird allgemein die Art und Weise der Einholung von Angeboten bezeichnet. Den interessierten Bietern werden dafür Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt bzw. die Bewerber mit Vergabebekanntmachungen informiert. Zu unterscheiden si...
Kostenerstattung zu Ausschreibungen
Bei Ausschreibungen von Baumaßnahmen sind vom Auftraggeber (AG) die Vergabeunterlagen den Bewerbern in geeigneter Weise bereitzustellen. Speziell zu öffentlichen Bauaufträgen werden folgende Aussagen in der VOB Teil A getroffen: für Baumaßnahme...
Aufhebung der Ausschreibung
Ausschreibungen zur Einholung von Angeboten können bei vorliegenden Voraussetzungen auch aufgehoben werden. Für öffentliche Bauaufträge wird dies – ableitend aus § 63 in der Vergabeverordnung (VgV) – geregelt in der VOB Teil A in den Abschnitt...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere