Normen

Bescheinigungsverfahren

Auftraggeber, die in Sektorenbereichen tätig sind, konnten nach der früheren „Sektorenüberwachungsrichtlinie“ ihre Vergabeverfahren und Vergabepraktiken regelmäßig von einem Prüfer untersuchen lassen, um eine Bescheinigung darüber zu erhalten, dass diese Verfahren und Praktiken mit den Anforderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) übereinstimmten. Für das Bescheinigungsverfahren galt früher die Europäische Norm EN 45503 (1996), die zurückgezogen wurde.
Das Bescheinigungsverfahren blieb in der Praxis des öffentlichen Auftragswesens ohne Bedeutung. Auf europäischer Ebene wurde es bereits im Jahr 2007 abgeschafft. In die Regelungen zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz-VergRModG vom 17. Februar 2016), die seit 18. April 2016 in Kraft sind, wurde das Bescheinigungsverfahren nicht mehr im GWB, der VgV und Sektorenverordnung aufgenommen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bescheinigungsverfahren"

Auszug im Originaltext aus DIN 18531-1 (2010-05)
7.1 Allgemeines Dachabdichtungen benötigen einen weitgehend lückenlosen, stetig verlaufenden Untergrund. Er muss eben sauber und frei von Fremdkörpern sein und muss so geführt und gestaltet sein, dass die Abdichtung handwerklich zuverlässig ve...
- DIN-Norm im Originaltext -
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