Lohn / Tarif / Rente

Tariftreueerklärung

Das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) lieferte in den vorherigen Ausgaben mit den Formblättern 231 und 232 Vereinbarungen zur Einhaltung von tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei öffentlichen Bauaufträgen. Auf diese Formblätter als Tariftreueerklärung wird in der Ausgabe 2017 des VHB-Bund verzichtet. Vorherige Erklärungen verpflichteten den Bauunternehmer zur Einhaltung von Gesetzen, die auch ohne nochmalige Erklärung bindend einzuhalten sind, beispielsweise zum Mindestlohn im Baugewerbe nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) u. a. Auch ist die tarifgerechte Entlohnung der gewerblichen Arbeitnehmer durch die Bieter ein Kriterium, das nicht generell vergabekonform ist. Über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit hinausgehende Anforderungen können an Bieter nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetze vorgesehen und geregelt ist.
Mit dem Verzicht auf vorgegebene Formblätter zur Tariftreue entfällt auch die Vereinbarung von Vertragstrafen bei Nichteinhaltungen. Dem Auftraggeber stehen hierfür auch anderweitige Sanktionsmöglichkeiten bei einem Fehlverhalten des Bauunternehmens als Auftragnehmer zu.
Analog wurde auch bei den Rahmenvereinbarungen für Zeitvertragsarbeiten nach den Formblättern 611.1 und 611.2 im VHB-Bund (2017) auf Vereinbarungen zur Tariftreue verzichtet, ebenfalls auch zum Formblatt 651 und zugehöriger Richtlinie zur Rahmenvereinbarung EU zur Aufforderung für die Abgabe eines Angebots.
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