Ein GU/HU kann praktisch von den gewerblichen Arbeitnehmern der NU als Bürge in Anspruch genommen werden. Folglich wird er bestrebt sein, dem Haftungsrisiko mit Maßnahmen zu begegnen, so möglicherweise mit Arbeitnehmer-Erklärungen der gewerblichen Arbeitnehmer des beauftragten Nachunternehmers. Dafür hatte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) Muster-Formulare für Arbeitnehmer-Erklärungen zum Mindestlohn im Baugewerbe (FSB 2017-3a) sowie zum gesetzlichen Mindestlohn (FSB 2017-3b) zuletzt zum Stand: Jahr 2017 herausgegeben und zur Anwendung empfohlen. Die Neufassung der Formulare für SF-Bau (FSB) zum Stand: Jahr 2019 sieht diese Muster-Formulare zur Einhaltung zum Mindestlohn im Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer von Nachunternehmern nicht mehr vor. Das Vertragsformular "FSB 2019-3: Verhandlungsprotokoll/Nachunternehmervertrag (Nachunternehmersitz Inland)" sieht unter Tz. 14 - Arbeitnehmereinsatz - Verpflichtungserklärungen des NU vor zur:
Zahlung des tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestlohns und der zu leistenden Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge sowie des Urlaubskassenbeitrags und
Gestaltung der Lohnunterlagen beim NU mit eindeutiger Zuordnung der Arbeitnehmer, der Arbeitsentgelte und abgeführten Beiträge.
Weiterhin werden in dem Vertragsformular FSB 2019-3 die Anforderungen zur europäischen A 1-Bescheinigung für grenzüberschreitend entsandte Arbeitskräfte berücksichtigt.
Unabhängig davon können die jeweiligen Vertragspartner Regelungen für die Einhaltung zum Mindestlohn treffen und diesbezügliche Nachweise für den Einzelfall bestimmen. Dabei wäre von Bedeutung, dass der betreffende gewerbliche Arbeitnehmer des Nachunternehmers mit seinem Namen, Angabe des Geburtsdatums, der Adresse, der Baustellen-Ausweisnummer und mit seiner Unterschrift erklärt, dass:
er von seinem Arbeitgeber über das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das gültige gesetzliche bzw. bautarifliche Mindestentgelt unterrichtet wurde,
sein Arbeitgeber den Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestentgelts nachgekommen ist,
die Vergütung für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde mindestens .... Euro brutto beträgt,
unter Abzug von Steuern und Sozialversicherung daraus der Nettobetrag für den Zeitraum ..... entsprechend der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden von ......ausgezahlt worden ist,
neben den Abzügen für Steuern und Sozialversicherung keine weiteren Abzüge vom Bruttolohn erfolgten,
sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen,
Einverständnis gegeben wird, dass die Erklärung dem leistungsbeauftragenden Unternehmen und dessen Auftraggeber vorgelegt wird.
Von Wichtigkeit bliebe dabei eine gesonderte Aufklärung für die betreffenden Arbeitnehmer des Nachunternehmers über deren:
Wegen der Haftungsregelungen nach der DSGVO ist genau zu prüfen, ob ein mit Erklärungen verbundenes Risiko aus einer Haftung bei einem Verstoß gegen den Datenschutz zu groß gegenüber der Hauptunternehmerhaftung wäre.
In diesem Zusammenhang sei auch vermerkt, dass im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) der Ausgabe 2017 auf die vorherigen Formblätter 231 und 232 als Tariftreueerklärung zur Einhaltung von tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei öffentlichen Bauaufträgen verzichtet wird. Dem Auftraggeber stehen hierfür auch anderweitige Sanktionsmöglichkeiten bei einem Fehlverhalten des betreffenden Unternehmens bei Verstößen zum Mindestlohn vor. Gesetze sind auch ohne nochmalige Erklärungen einzuhalten.