Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben. Sie repräsentieren den neuesten Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Grundlagen liefern die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 24.8.2004). Sie erfuhr eine Aktualisierung auf Grundlage des Artikels 1 in der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30.11.2016 (im BGBl. I Nr. 56, S. 2681 als "novellierte Arbeitsstättenverordnung 2016") mit Anpassungen an moderne Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Die ArbStättV regelt die Grundsätze für die Arbeitsplätze, -räume und –stätten allgemein für die Wirtschaft und speziell für Baustellen im Anhang unter Tz. 5.2. Weiterhin untersetzt werden dann die Schutzziele in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die ebenfalls in gesonderten Abschnitten abweichende bzw. ergänzende Anforderungen für Baustellen ausweisen. Seit 2012 erfolgten Neufassungen als Technische Regeln für Arbeitsstätten zu den vorherigen Arbeitsstätten-Richtlinien.
Als wesentliche in Bauunternehmen zu berücksichtigende ASR seien angeführt:
ASR A 1.2Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A 1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A 1.8Verkehrswege
ASR A 2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen,
Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A 2.2Maßnahmen gegen Brände
ASR A 3.5Raumtemperaturen (zugleich mit spezifischen
Anforderungen nach Tz. 5.2 im Anhang zur ArbStättV),
ASR A 4.1Sanitärräume
ASR A 4.2Pausen- und Bereitschaftsräume, die Anforderungen
an Pausenräume auf Baustellen und Pausenbereiche
sowie Bereitschaftsräume nach § 6 Abs. 3 der ArbStättV
in Verbindung mit dem Anhang unter Tz. 5.2 konkretisiert,
ASR A 4.3Erste-Hilfe-Räume. Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe,
ASR A 4.4Unterkünfte
ASR A 5.2zu spezifischen Anforderungen und Hinweisen zur
Bemessung ausreichender Arbeitsräume für die
Arbeitnehmer auf Baustellen des Straßenbaus, die
sich im Grenzbereich zum Straßenverkehr aufhalten
müssen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
Ausgehend von der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden spezielle Anforderungen für Arbeitsplätze und -räume auf Baustellen in "Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)" geregelt. Bis 2012 galt für Tagesunterkünfte auf Baustellen noch die Ar...
Arbeitsstättenregeln
Als Arbeitsstättenregeln gelten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die unter diesem Begriff näher erläutert werden. Sie ergänzen die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 24.8.2004. Ihre Herausgabe erfolgt vom B...
Pausenräume auf Baustellen
Die Anforderungen an Pausenräume werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 24.8.2004 mit Aktualisierung auf Grundlage des Artikel 1 in der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30.11.2016 im BGBl. I Nr. 56, S. 268...
Baustellenausstattung
Bestandteile der Baustellenausstattung Baustellenausstattungen zählen bei der Ausführung einer Baumaßnahme in der Regel zur Baustelleneinrichtung (BE).Zur Baustellenausstattung auf der Baustelle gehören: Hinweisschilder, Verkehrsschilder in Verbindu...
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung vom 24.08.2004 (BGBl. I 2004, Nr. 44, S. 2179) regelt die Grundsätze für die Arbeitsplätze, -räume und -stätten allgemein für die Wirtschaft. Sie erfuhr zuletzt eine Aktualisierung auf Grundlage des Artikels 1 in der Vero...
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Was ist Arbeitsschutz? Mit dem allgemeinen Arbeitsschutz wird das Ziel angestrebt, Arbeitssicherheit zu gewährleisten sowie das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und deren Arbeitskraft zu erhalten. Zu den Maßnahmen des Arbeitsschu...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere