Baustelle

Baustellenausstattung

Bestandteile der Baustellenausstattung

Baustellenausstattungen zählen bei der Ausführung einer Baumaßnahme in der Regel zur Baustelleneinrichtung (BE).
Zur Baustellenausstattung auf der Baustelle gehören:
Baustelle mit Containern als Pausenräume
Baustelle mit Containern als Pausenräume
Bild: © f:data GmbH

Wertmäßige Aussagen in BGL und BAL

Die meisten Ausstattungsgegenstände und teils Werkzeuge und Kleingeräte werden in der neu gefassten Baugeräteliste (BGL) 2020 ausgewiesen, beispielsweise Ausstattungen wie Schalungen und Rüstungen (in Gerätehauptgruppe U) und Bürogeräte (in Gerätehauptgruppe Y). Detailliertere wertmäßige Aussagen zu Ausstattungen und Werkzeugen liefert hilfsweise die "Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste" mit der Kurzbezeichnung BAL, die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) herausgegeben und zuletzt als "BAL 2001" in Buchform (Bauverlag Gütersloh) aufgelegt wurde. Sie enthält im Wesentlichen Daten zu Gegenständen, die den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zugeordnet werden können.

Anforderungen aus Arbeitsstättenverordnung und Technischen Regeln

Die Anforderungen an Pausenräume sind geregelt in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 12. August 2004 (in BGBl. I, S. 2179), fortgeschrieben als novellierte Arbeitsstättenverordnung 2016 und zuletzt geändert am 22. Dezember 2020. Die ArbStättV bestimmt Grundsätze für die Arbeitsplätze, -räume und -stätten allgemein für die Wirtschaft. Fachspezifisch untersetzt werden die Anforderungen für Tagesunterkünfte in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 4.2 - Pausen- und Bereitschaftsräume (Ausgabe August 2012 bis 4. Änderung März 2021).
Danach ist folgende Ausstattung der Pausenräume zu sichern:
  • Beleuchtung, Sitze, Tische, Kleiderhaken oder Kleiderschränken sowie Abfallbehältern,
  • Beheizbarkeit vom 15. Oktober bis 30. April und Sicherstellung einer Lufttemperatur von + 21 Grad Celsius während der Nutzungsdauer,
  • Möglichkeiten zum Trocknen der Arbeitskleidung,
  • Waschgelegenheiten, für je 5 Mitarbeiter eine Wasserzapfstelle,
  • mindestens eine verschließbare Toilette und bei mehr als 15 Beschäftigten eine ausreichende Anzahl von Toiletten mit Waschgelegenheit.

Verantwortung für Baustellenausstattung

Umfang und Art der Ausstattung auf der Baustelle sind in der Regel in Verantwortung des Bauunternehmens als Auftragnehmer zu realisieren. Darauf nehmen Einfluss:
  • die Größe der Baustelle,
  • die Bauleistungssparte wie Hoch-, Tief-, Verkehrsbau, Bausanierung u. a.,
  • die Zahl einzusetzender gewerblicher Arbeitnehmer und
  • die Dauer der Bauzeit.
Dem Auftraggeber (AG) steht das Recht auf Prüfung (beispielsweise nach Kontrolle zum Bautenstand und Durchsicht der Bautagebücher) zu. Dabei untersucht er, ob die Baustellenausstattung ausreichend für die Sicherung vereinbarter Ausführungsfristen erscheint. Bei einer Baumaßnahme nach VOB-Vertrag wird in § 5 Abs. 3 VOB/B bestimmt, dass der Auftraggeber bei unzureichender Baustellenausstattung vom bauausführenden Unternehmen unverzüglich Abhilfe verlangen kann, wenn offensichtlich die Ausführungsfristen gefährdet sind und die Fertigstellung nicht eingehalten werden kann. Das gilt gleichermaßen auch für die Ausstattung mit Arbeitskräften, Stoffen und Bauteilen.
Kommt das Bauunternehmen dem Abhilfeverlangen nicht nach und käme mit der Fertigstellung in Verzug, kann der Auftraggeber nach § 5 Abs. 4 VOB/B:
  • bei Aufrechterhaltung des Bauvertrags ggf. Schadenersatz verlangen oder
  • dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass bei fruchtlosem Ablauf der Frist der Vertrag gekündigt wird.

Baustellenausstattungen in der Kalkulation

Die Baustellenausstattungen sind überwiegend im Rahmen der Baustelleneinrichtung mit zu planen und zu kalkulieren. Die dafür anfallenden Kosten bei einem Bauauftrag werden:
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