Baustelle

Arbeitsstättenregeln

Als Arbeitsstättenregeln gelten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die unter diesem Begriff näher erläutert werden. Sie ergänzen die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 24.8.2004. Ihre Herausgabe erfolgt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Demgegenüber wurden die ergänzenden Regelungen zur vorherigen ArbStättV (1975) unter der Bezeichnung "Arbeitsstätten- Richtlinien " geführt. Sie wurden sukzessive durch die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" abgelöst.
Für die Bauausführung auf Baustellen sind hervorzuheben die:
  • ASR A 3.5 zu Raumtemperaturen,
  • ASR A 4.2 zu Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche,
  • ASR A 5.2 zur Bemessung ausreichender Arbeitsräume bei Baustellen des Straßenbaus im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
Die ASR A 4.2 betrifft allgemein zu berücksichtigende und speziell für Baustellen ergänzende Anforderungen für die Tagesunterkünfte auf Baustellen, die im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung Beachtung finden müssen.
Die ASR A 5.2 bestimmt Mindestmaße für Sicherheitsabstände zum Schutz der Arbeitnehmer auf Baustellen des Straßenbaus, die sich bei den Bauarbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr aufhalten müssen. Demgegenüber werden in der "Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" die Mindestabstände zum Schutz der Verkehrsteilnehmer im Verkehrsbereich vorgegeben.
Weiterhin liegen folgende, im Bauunternehmen zu beachtende Technische Regeln für Arbeitsstätten vor:
ASR V 3a.2Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A 1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A 1.8Verkehrswege
ASR A 2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A 2.2Maßnahmen gegen Brände
ASR A 2.3Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A 3.4Beleuchtung
ASR A 4.1Sanitärräume
ASR A 4.3Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Arbeitsstättenregeln"

Auszug im Originaltext aus DIN 14092-7 (2012-04)
In Feuerwehrtechnischen Zentralen, Feuerwachen und bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften können bei Bedarf auch spezielle Werkstätten wie z. B. Schneiderei, Schreinerei/Holzwerkstatt, Pumpenprüfung, Messgerätewerkstatt (Gefahrstoffeinsatz) usw. ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 13049 (2023-03)
6.1 Allgemeines Zur Vermeidung der Verschleppung von Kontaminationen nach Einsätzen muss zwischen der Fahrzeughalle und dem restlichen Bereich der Rettungswache für die Einsatzkräfte eine Möglichkeit zum Abwerfen kontaminierter Einsatzkleidung und ei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 13049 (2023-03)
Die in Tabelle 1 bis Tabelle 6 aufgeführten Räume müssen vorhanden sein und die angegebenen Flächen stellen die Mindestgrößen dar.Die in Tabelle 1 bis Tabelle 6 angegebenen Raumbezeichnungen und Nutzungen sind als funktionale Beschreibung des Raumes ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1946-4 (2018-09)
Für die Bemessung des „Außenluftvolumenstroms“ zu versorgender Räume/Raumbereiche sind zunächst die inneren Stofflasten (Feuchte, chemische Schadstoffe, Rauchgase, Geruchsstoffe etc.) für jeden Raum zu ermitteln. Dabei sind die Vorschriften der Gefah...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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