Baukonstruktion

Unterfangungswand

Unterfangungen sind Maßnahmen, die dazu dienen, ein Fundament oder andere Gebäudeteile abzustützen. Unterfangungen sind unumgänglich, wenn Gebäude nachträglich unterkellert werden sollen oder direkt neben einem bestehenden ein neues Gebäude mit größerer Gründungstiefe gebaut werden soll. Das bestehende Gebäude muss dann unterfangen werden.
Beim Errichten von Unterfangungswänden kann neben Beton oder Stahlbeton auch Mauerwerk infrage kommen. Verwendung finden dabei Vollziegel bzw. Vollsteine. Möglich sind Mauerziegel, Kalksandsteine oder Mauersteine aus Beton mit hohen festgelegten Steindruckfestigkeitsklassen und normiertem Mörtel. Auch die Verwendung frostsicherer Baustoffe kann erforderlich sein.
Wie dick eine Unterfangungswand sein muss, richtet sich nach dem Standsicherheitsnachweis. Die Mindestdicke entspricht der Dicke des zu unterfangenden Fundaments.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Unterfangungswand"

Ausgabe 2013-04
Diese Norm gilt für Ausschachtungen und Gründungsarbeiten neben bestehenden Gebäuden sowie für die herkömmliche Unterfangung von Gebäudeteilen in schmalen Streifen mit Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton. Sie gibt an, wie diese Arbeiten so durchgeführt ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4123 (2013-04)
9.1 Voraussetzungen Zusätzlich zu den bereits im Zusammenhang mit Ausschachtungen in 7.1 und mit Gründungen in 8.1 genannten Voraussetzungen ist bei Unterfangungen von bestehenden Gebäuden zu beachten: Unterhalb der neuen Gründungsebene müssen mindes...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4123 (2013-04)
10.1 Nachweis der Standsicherheit des bestehenden Gebäudes Nach 7.1, b) ist nachzuweisen, dass in dem Bauzustand, in dem der Boden bis zur vorgesehenen Bermenoberfläche ausgehoben worden ist, die Standsicherheit des bestehenden Gebäudes sichergestell...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4123 (2013-04)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Ausschachtung Bodenaushub neben einem bestehenden Gebäude, wenn dieser Boden als Auflast die Standsicherheit des Gebäudes begünstigt, z. B. beim Nachweis von Grundbruch- oder Geländ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 4124 (2012-01)
4.3.1 Baugruben und Gräben sind zu verbauen, wenn nicht nach den Festlegungen von 4.2 gearbeitet wird. Dabei muss der obere Rand des Verbaus die Geländeoberfläche bei einer Tiefe bis einschließlich 2,00 m mindestens um 0,05 m, bei einer Tiefe von meh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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