VOB A

Vergabedokumentation

Das Verfahren der Vergabe ist bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich mit Bezug auf § 20 im Abschnitt 1 der (Basisparagrafen) der VOB Teil A zeitnah zu dokumentieren, analog auch bei EU-weiten Ausschreibungen und Vergaben nach § 20 EU im Abschnitt 2 der VOB/A bei Erreichen der Schwellenwerte und nach § 20 VS im Abschnitt 3 der VOB/A bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen. Insbesondere sind in Textform festzuhalten:
  • die einzelnen Stufen des Verfahrens,
  • die einzelnen Maßnahmen,
  • die maßgebenden Feststellungen sowie
  • die Begründung der einzelnen Entscheidungen.
In der Dokumentation sind bei nationalen Ausschreibungen und Vergaben und verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen mindestens nach § 20 sowie § 20 VS, jeweils in Abs. 1 VOB/A aufzuführen:
  1. Name und Anschrift des Auftraggebers,
  2. Art und Umfang der Leistung,
  3. Wert des Auftrags,
  4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl,
  5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung,
  6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten,
  7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,
  8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt,
  9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens,
  10. gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat.
Wurde das Vergabeverfahren mit elektronischen Mitteln durchgeführt, ist die Dokumentation mit dafür speziellen Mitteln und Maßnahmen durch den Auftraggeber zu gewährleisten.
In der Dokumentation ist auch anzuführen und zu begründen, wenn auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet wird.
Bei EU-weiten Ausschreibungen ist das Vergabeverfahren gemäß den Anforderungen in § 8 der Vergabeverordnung (VgV) zu dokumentieren.
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