Räume

Wohnfläche

Die Wohnfläche auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes umfasst nach § 1 Wohnflächenverordnung (WoFlV) die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
  • Wintergärten, Schwimmbädern oder ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.
Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von
  • Zubehörräume wie Keller, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen,
  • Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen sowie
  • Geschäftsräume.
Die Wohnflächenverordnung gilt für Wohnflächenberechnungen bei Vermietungen ab 1. Januar 2004. Vorher erfolgten die Berechnungen nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV- § 42 - Wohnfläche).
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