Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Wohnung

Der Wohnungsbegriff wird in der Bau- und Immobilienwirtschaft und bei der steuerlichen Behandlung differenziert ausgedrückt und herangezogen.
In Verbindung mit der Bewertung von bebauten Grundstücken ist nach § 181 Abs. 9 im Bewertungsgesetz (BewG vom 01.02.1991, zuletzt geändert vom 21.12.2020 in BGBI. I, S. 3096) eine Wohnung "die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich ist".
Die Gesamtheit muss eine von anderen Wohnungen und Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbstständigen Zugang haben. Außerdem ist es erforderlich, dass die für die Führung eines selbstständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 m² betragen.
Im Jahr 2020 wurden laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes insgesamt 306.400 Wohnungen (Neu- und Umbau) fertiggestellt. Das entsprach einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 4,6 %, bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sogar um 7,2 %. Ein Anstieg erfolgte kontinuierlich seit 2011. Mehr Wohnungen wurden nach 2000 nur im Jahr 2001 errichtet.
Im Reisekostenrecht wird in Verbindung mit der Behandlung von Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterschieden. Zum § 9 Abs. 4a im Einkommensteuergesetz (EStG) wird erläuternd im BMF-Schreiben vom 25. November 2020 zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern (veröffentlicht im Bundessteuerblatt I)" unter Rand-Nr. 50 ausgeführt, dass eine Wohnung im steuerlichen Sinne anzusehen ist als:
  • "Hausstand, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird oder
  • die Zweitwohnung am Ort einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung ".
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Wohnung"

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Ausgabe 1992-12
Diese Norm gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten Wohnungen und Wohnanlagen....
- DIN-Norm im Originaltext -
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- DIN-Norm im Originaltext -
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Ausgabe 2018-12
Diese Norm legt Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.Für diese Norm ist der Arbeitsausschuss NA 03...
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Diese Norm gilt für einflügelige, gefälzte und stumpf einschlagende Türblätter mit und ohne Oberblende in Stahl- oder Holzzargen. Die Festlegung der gegenseitigen Abhängigkeit der Maße an Türzarge und Türblatt sowie die Lage der Türbänder und des Tür...
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Ausgabe 2014-12
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieses Dokumentes ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2022-05
Diese Norm gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen, z. B. Wohneinheiten in Hotels. Andere Räume innerhalb von Wohnungen, z. B. Küchen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-10
Diese Vornorm liefert ein Verfahren zur Berechnung von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für Wohngebäude.Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NH...
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Weitere Leistungsbeschreibungen:
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