Nachlass

Nachlass

Der Nachlass ist ein Rabatt auf die bereits offerierten Preise seitens des bietenden Unternehmers, um die Auftragschancen zu erhöhen. Ein wirksamer Preisnachlass ist also stets die Folge, dass die vereinbarte Vergütung sich abredegemäß infolge des Angebots verringert.

Nachlässe sind in verschiedenen Formen üblich und zwar

  • in Beträgen mit z.B. folgender Formulierung: „Auf meine Angebotssumme gewähre ich einen Pauschalnachlass in Höhe von 10.000,00 €."
  • in Prozentsätzen mit Bezug auf die Angebotssumme (ggf. auch von der Auftragssumme oder der Abrechnungssumme) und der Formulierung beispielsweise: „Im Falle der Auftragserteilung wird ein Preisnachlass von 2 % auf die Auftragssumme gewährt".

Soweit Nachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese bei öffentlichen Aufträgen nach § 13 Abs. 4 VOB, Teil A (2009) an einer vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Eine Wertung kann jedoch mit Bezug auf § 16 Abs. 9 VOB-A dann nicht erfolgen, wenn der Nachlass mit einer Bedingung für die Zahlungsfrist (z.B. Skonto) angeboten wird.

Wird ein Nachlass mit dem Hauptangebot gewährt, gilt dieser dann auch nach Auftragerteilung für alle evtl. später wirksamen Forderungen aus Nachträgen. Demgegenüber werden die Änderungssätze bei einer vereinbarten Lohngleitklausel sowie die Erstattungsbeträge bei einer vereinbarten Stoffpreisgleitklausel durch den Nachlass nicht verringert.

Normen und Regelwerke zu Nachlass

DIN EN 1537 [2001-01] Der Ankerkopf muss es zulassen, dass das Zugglied vorgespannt, geprüft und festgelegt sowie erforderlichenfalls nachgelassen, entspannt und nachgespannt werden kann. Er muss die...
DIN 1960 [2010-08] (6) 1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. 2. Erscheint ein Angebotspreis unangemessen niedrig und ist anhand ...
DIN 1960 [2010-08] (1) 1. Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote sind immer zuzulassen. Sie müssen unterzeichnet sein. Elektroni...
DIN 1960 [2010-08] (1) Bei Ausschreibungen ist für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dür...

Baunachrichten zu Nachlass

Bauaufträge im Kreislauf von Angebot, Ausführung, Nachtrag und Abrechnung -  Der Bauauftrag entsteht und ist wert das er zugrunde geht. A` la Goethe erleben die Firmen diesen ewigen Rhythmus am Bau. Vom Anbieten bis zum Abrechnen. Oft ist nach dem Angebot schon Schluss. Aber mit der Schlussrechnung ist der Auftrag noch nicht am Ende. Bauaufträge sind das tägliche Brot der Firmen. Lebenswichtig sind die Bauleistungen und Baupreise. Und eine gesunde Existenz erfordert eine schnelle und sichere Kalkulation sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Der Bauauftrag entsteht und ist wert das er zugrunde geht. A` la Goethe erleben die Firmen diesen ewigen Rhythmus am Bau. Vom Anbieten bis zum Abrechnen. Oft ist nach dem Angebot schon Schluss. Aber mit der Schlussrechnung ist der Auftrag noch nicht am Ende. Bauaufträge sind das tägliche Brot der Firmen. Lebenswichtig sind die Bauleistungen und Baupreise. Und eine gesunde Existenz erfordert eine schnelle und sichere Kalkulation sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung.
KfW erwartet ruhigere Gangart im zweiten Halbjahr 2011 beim Wohnungsneubau - 24.10.2011 Der Aufwärtstrend im Wohnungsbau dürfte sich auch im laufenden Jahr 
fortsetzen, allerdings mit nachlassender Dynamik. Im ersten Halbjahr 2011 sind 
die Wohnungsbauinvestitionen preisbereinigt um rund 7% gegenüber dem 
entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen. Für das zweite Halbjahr sei mit 
einer weiteren Expansion zu rechnen - allerdings in langsamerem Tempo.
24.10.2011 Der Aufwärtstrend im Wohnungsbau dürfte sich auch im laufenden Jahr fortsetzen, allerdings mit nachlassender Dynamik. Im ersten Halbjahr 2011 sind die Wohnungsbauinvestitionen preisbereinigt um rund 7% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gestiegen. Für das zweite Halbjahr sei mit einer weiteren Expansion zu rechnen - allerdings in langsamerem Tempo.
Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen im Vertrag - 08.11.2011 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Werkvertrages in §§ 631, 641 BGB ist der Unternehmer verpflichtet, die volle Leistung zu erbringen, bevor er die Vergütung verlangen kann...
08.11.2011 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Werkvertrages in §§ 631, 641 BGB ist der Unternehmer verpflichtet, die volle Leistung zu erbringen, bevor er die Vergütung verlangen kann...

Begriffs-Erläuterungen zu Nachlass

Ein Preisnachlass ist ein Rabatt auf eine Leistung oder Ware, gewissermaßen eine Verringerung des Kaufpreises als Erlösschmälerung beim Verkäufer. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Gegenstand ...
Rabatt ist ein Preisnachlass als Reduzierung durch den Lieferanten, der in einem gewissen Zusammenhang zu einer Leistung des Empfängers steht und somit eine Art Leistungsentgelt darstellt. Rabatte kö ...
Der Einkäufer des Bauunternehmens muss sich stets folgende Fragen stellen: Welcher von mehreren Einstandspreisen ist der günstigste im Preisvergleich? Wie kann die Höhe des Einstandspreises beeinflus ...
Beim Auftragnehmer umfasst das Nachtragsmanagement vorrangig: die Feststellung und Prüfung der Abweichung vom Bau-Soll, die Begründung einer berechtigten Nachforderung, die Aufbereitung von Mehr- und ...

Verwandte Suchbegriffe zu Nachlass


 
Keine wichtigen
Meldungen verpassen!
bauprofessor.nachrichten
Ihr kostenloser Newsletter
E-Mail:
» Abonnieren