Buchhaltung / Rechnungswesen

Rabatt

Rabatt ist ein Preisnachlass als Reduzierung durch den Lieferanten, der in einem gewissen Zusammenhang zu einer Leistung des Empfängers steht und somit eine Art Leistungsentgelt darstellt. Rabatte können als absoluter Betrag oder als Prozentsatz angegeben sein sowie in verschiedener Form gewährt werden, so als
  • Mengenrabatt in Abhängigkeit vom Umfang der Bestellung,
  • Treuerabatt für langjährige Kunden,
  • Sonderrabatt für besondere Anlässe, spezifische Materialartikel, saisonale Abnahmen oder für die Einführung eines neuen Baustoffes,
  • Selbstabholerrabatt, wenn die Transportleistung des Lieferers nicht in Anspruch genommen wird.
Rabatt als Begriff ist überwiegend üblich beim Einkauf von Stoffen, speziell Baustoffen. Demgegenüber kommen bei Bauleistungen in der Regel andere Begriffe zum Ansatz, beispielsweise Nachlass und Abgebot.
Der Nachlass ist ein Rabatt auf die bereits offerierten Preise seitens des bietenden Bauunternehmers, um die Auftragschancen zu erhöhen. Ein wirksamer Preisnachlass ist also stets die Folge, dass die vereinbarte Vergütung sich abredegemäß infolge des Angebots verringert.
Soweit Nachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese bei öffentlichen Aufträgen nach § 13 Abs. 4 VOB, Teil A an einer vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Wird ein Nachlass mit dem Hauptangebot gewährt, gilt dieser dann auch nach Auftragerteilung für alle evtl. später wirksamen Forderungen aus Nachträgen.
Das Abgebot ist ein Rabatt des Auftragnehmers auf angegebene Preise des Auftraggebers im Rahmen des Auf- und Abgebotsverfahrens nach VOB/A § 4 Abs. 4.
Vom Rabatt oder Nachlass unterscheidet sich grundsätzlich der Skonto. Er bedeutet einen Abzug vom Rechnungsbetrag bei sofortiger oder vorfristiger Zahlung, der als Entgelt für die Vorfinanzierung eingeräumt wird.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Bad Tölz-Wolfratshausen

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Rabatt"

Ausgabe 2003-08
Diese Norm beschreibt die Materialien, Eigenschaften, Anforderungen und Prüfverfahren von Betonbordsteinen, Rinnen und Zubehör. Diese Norm gilt für Betonprodukte, die speziell in Außenbereichen für Fußgänger- und Fahrverkehr angewendet werden....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-04
Diese Norm legt in Ergänzung zu DIN EN 1343 Formen und Profile für Bordsteine aus Naturstein fest, die in Deutschland zur Anwendung kommen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-10
Diese Norm legt in Ergänzung zu DIN EN 1340 Formen und Profile für Bordsteine aus Beton fest, die in Deutschland zur Anwendung kommen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-04
Diese Norm legt Form und Maße der Profile und den erforderlichen Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren fest, mit dem Ziel, die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu erreichen.Sie wurde vom Arbeitsaus...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1998-01
Diese Norm gilt für die Planung, Ausführung und Ausstattung des öffentlichen Verkehrsraumes, der Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln und der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze. Sie gilt sinngemäß für Umbauten, Modernisierungen und Nutzungsä...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1340 (2003-08)
5.2.1 Allgemeines Alle in diesem Abschnitt angegebenen Maße beziehen sich auf Nennmaße.Die Konformitätskriterien für jede einzelne Anforderung sind in 6.3.8.1 angegeben. Die Maße und Abweichungen sind nach Anhang C zu messen.Nationale Normen dürfen Q...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 482 (2002-04)
... Bordsteine mit Anlauf werden mit der Benennung, der DIN-Hauptnummer, der Form A und den Größen 1, 2, 3, 4 oder 5 bezeichnet.Bei Bestellung sind zur Normbezeichnung die Gesamtlänge der Lieferung und die Gesteinsart anzugeben.Bezeichnung eines Bor...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 483 (2005-10)
Die Länge (Bogenlänge entlang der Bezugslinie) von Kurvensteinen beträgt 780 mm ± 1 %, auf volle Millimeter gerundet (siehe DIN EN 1340: 2003-08, Bild 5).ANMERKUNG In DIN EN 1340: 2003-08 ist der Begriff „Bezugslinie“ (Linie, an der der Bordstein ver...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 482 (2002-04)
... Kurvensteine werden mit der Benennung, der DIN-Hauptnummer, der Form (KAa, KBa, KAi), der Größe (1, 2, 3, 4, 5 oder 6), der Breite und dem Radius bezeichnet.Bei Bestellung sind zur Normbezeichnung die Gesamtlänge der Lieferung und die Gesteinsar...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
5.4.1 Haltestellen am Bordstein Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein Auffindestreifen (mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord) mit einer Tiefe von mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm über die gesamte Breite der Ge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
Ungesicherte Überquerungsstellen können nach DIN 18040-3:2014-12 mit differenzierter Bordhöhe oder als gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordhöhe gestaltet werden (siehe Abschnitt 5.3.1).In Straßen mit z. B. geringem Verkehrsaufkommen werden Bod...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
Für Richtungsfelder an anzuzeigenden Überquerungen, bei denen die Überquerungsrichtung nicht rechtwinklig zum Bord verläuft [Bild 15a) und Bild 15b)], gelten folgende Anforderungen: Die Richtungsfelder sind an der schmalsten Stelle mindestens 60 cm t...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32984 (2023-04)
5.3.6.1 AllgemeinesBei selbständig geführten Gehwegen, die aus Parkanlagen, Vorplatzsituationen vor Bahnhöfen und in ähnlichen Situationen in der Gehrichtung direkt auf eine Querung führen, sind sowohl gesicherte als auch ungesicherte Überquerungen m...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 483 (2005-10)
Für die Formen und Maße gerader Bordsteine gelten die Bilder 1 und 2 sowie Tabelle 1. Für die zulässigen Grenzabmaße gilt DIN EN 1340: 2003-08, 5.2.2.3. Zur einfacheren Anwendung sind in Bild 1 und in den Tabellen 2 bis 4 die zulässigen Grenzabmaße -...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18024-1 (1998-01)
10.1 BordBorde müssen an Zugängen, Fußgängerüberwegen und Furten, z. B. Überquerungsstellen, Schutzinseln, Gehwegüberfahrten (Grundstückszufahrten), Kraftfahrzeug-Parkflächen und Taxistellplätzen in ganzer Breite auf eine Höhe von 3 cm abgesenkt sein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Rabatt"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Maße DIN 483, Form HB 15/30, Witterungswiderstand A, Abriebwiderstand F, Biegezugfestigkeit S, mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus Beton mit einer Zusammensetzung C 12/15 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Bettung...
Abrechnungseinheit: m

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