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Nachtrag wegen geänderter Leistung: Mehrkosten sind immer aus der Urkalkulation fortzuschreiben!- Bauprofessor-News -
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Nachtrag wegen geänderter Leistung: Mehrkosten sind immer aus der Urkalkulation fortzuschreiben!
01.07.2016
Werden Nachträge wegen geänderter Leistungen notwendig, muss der kalkulatorische Ansatz für alle Mehr- und Minderkosten fortgeschrieben werden. Dazu ist die Vorlage der gesamten Angebotskalkulation erforderlich, da alle Kostenarten betroffen sein kön...
Zusätzliche Leistungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Zusätzliche Leistungen
Baurecht / BGB
Zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die nicht oder nur unvollständig in den Vergabeunterlagen ausgeschrieben sind....
Honorarvereinbarung zu HOAI-Leistungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Honorarvereinbarung zu HOAI-Leistungen
HOAI
Das Honorar als Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen bei der Bauplanung kann nach allen Formen frei vereinbart werden. Soweit die Leistungen durch die HOAI erfasst sind, können für die Honorarvereinbarung und Honorarabrechnung die Reg...
Nicht vereinbarte Leistungen- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Nicht vereinbarte Leistungen
VOB B
Welche Bauleistung auszuführen ist, wird nach Art und Umfang durch den Bauvertrag bestimmt. Bei einem VOB-Vertrag wird dies im § 1 Abs. 1 in der VOB/B bestimmt. Speziell maßgebend ist die Leistungsbeschreibung mit den Aussagen beispielsweise nach Po...
Vergütungsanpassungen – Ändert sich die Leistung, ändern sich die Kosten- Schillerblog -
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Vergütungsanpassungen – Ändert sich die Leistung, ändern sich die Kosten
Bauen kostet Geld. In der baulich komplexen Vielfalt sind Bauleistungen zu erbringen und als Geldsumme zu vergüten. Eine geleistete Arbeit ist zu bezahlen, die es freilich gilt, vorab vertraglich zu vereinbaren. Dies geschieht in Werkverträgen nach B...
Vergütung für vom Vertrag abweichende Leistungen, die angekündigt wurden und auch dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen (VOB/B § 2 Abs. 8)- Musterbrief zum Download -
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Vergütung für vom Vertrag abweichende Leistungen, die angekündigt wurden und auch dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen (VOB/B § 2 Abs. 8)
Dieser Musterbrief liefert die Vorlage für ein Anschreiben zu einem Nachtragsangebot für vom Vertrag abweichende Leistungen, wobei die Leistungen angezeigt und inzwischen ausgeführt wurden, was mit Bezug auf § 2 Abs. 8, Nr. 2 VOB/B auch dem mutmaßlic...
Anzeige zu Leistungen, die vom Vertrag abweichen, aber für die vertragliche Ausführung erforderlich sind (VOB/B § 2 Abs. 8)- Musterbrief zum Download -
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Anzeige zu Leistungen, die vom Vertrag abweichen, aber für die vertragliche Ausführung erforderlich sind (VOB/B § 2 Abs. 8)
Bezug nehmend auf die VOB/B § 2 Abs. 8, Nr. 2 zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Musterbrief vom Vertrag abweichende Leistungen auf, die für die Erfüllung des Bauauftrages aber erforderlich sind. Er weist darauf hin, dass ihm für diese Leist...
Neue Standards für Kosten und Leistungen im Bauwesen anno 2019- Schillerblog -
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Neue Standards für Kosten und Leistungen im Bauwesen anno 2019
Mit der im Dezember 2018 neu herausgegebenen DIN 276 - Kosten im Bauwesen werden die Kosten und Leistungen im Bauwesen vertieft klassifiziert. Es wurden die Kostengruppen der DIN 276-1 (Hochbau) und der DIN 276-4 (Ingenieurbau) harmonisiert zusammeng...
Vergütungsanspruch bei Änderung des Bauentwurfs, anderen Anordnungen, wegfallenden und oder zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 7, Nr. 2)- Musterbrief zum Download -
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Vergütungsanspruch bei Änderung des Bauentwurfs, anderen Anordnungen, wegfallenden und oder zusätzlichen Leistungen (VOB/B § 2 Abs. 7, Nr. 2)
Der Auftragnehmer begründet in diesem Brief einen Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 7, Nr. 2 VOB/B, den er trotz Vereinbarung einer Vergütung als Pauschalsumme auf Grundlage einer Detail-Pauschalisierung hat, da der Auftraggeber inzwischen Änderungen ...
Vergütungsanspruch bei zusätzlichen Leistungen nach VOB- Bauprofessor-Begriffserläuterung -
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Vergütungsanspruch bei zusätzlichen Leistungen nach VOB
VOB B
Der Bauherr kann zusätzliche Leistungen verlangen – maßgeblich für die Vergütung sind die Regelungen des § 2 Abs. 5, 6 und 8 VOB Teil B....
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