VOB B

Nicht vereinbarte Leistungen

Welche Bauleistung auszuführen ist, wird nach Art und Umfang durch den Bauvertrag bestimmt. Bei einem VOB-Vertrag wird dies im § 1 Abs. 1 in der VOB/B bestimmt. Speziell maßgebend ist die Leistungsbeschreibung mit den Aussagen beispielsweise nach Positionen in einem Leistungsverzeichnis (LV).
Dem Auftraggeber steht aber das Recht zu, von der Leistungsbeschreibung abweichende Leistungen, d. h. nicht vereinbarte Leistungen anzuordnen. Solche Leistungen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sie zur vertraglichen Leistung, d. h. zum „geschuldeten Werkserfolg“ mit Bezug auf § 1 Abs. 4 VOB/B erforderlich sind. Diese Auffassung wird in einem Urteil des BGH vom 7.3.2013 (Az.: VII ZR 68/10) bekräftigt. Im Urteil ist formuliert, dass nicht vereinbarte Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 4 VOB/B zur „Errichtung eines funktionstauglichen und zweckentsprechenden Werks erforderliche, aber in der der Leistungsbeschreibung nicht enthalten bzw. aufgeführt sind. Dabei handelt es sich zugleich um solche Leistungen, die von der auf die einzelnen Ausführungsleistungen bezogenen Vergütungsvereinbarung nicht erfasst sind.
Für das Verlangen des Auftraggebers zur Ausführung nicht vereinbarter Leistungen ist es zunächst ohne Bedeutung, ob der Betrieb des Auftragnehmers auf derartige Leistungen eingerichtet ist. Werden darüber hinaus weitere, andere Leistungen gefordert, können sie dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Sind auf Verlangen weitere Leistungen auszuführen, um den geschuldeten Erfolg herbeizuführen, dann hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vergütung bzw. Preisanpassung. Oftmals handelt es sich dabei um geänderte Leistungen als Abweichungen des Leistungsinhalts zwischen tatsächlicher Ausführung und ehemals vereinbarter Leistung gemäß Beschreibung in einer Position des Leistungsverzeichnisses.
In der Praxis ist die Abgrenzung bzw. Einordnung in geänderte und zusätzliche Leistungen mit Bezug auf § 2 Abs. 6 VOB/B oft schwierig, weil zumeist die Grenzen fließend sind. Ob es sich im speziellen Fall um eine zusätzliche Leistung handelt, bestimmt sich aus dem Vertrag und der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Liegt lediglich nur eine Mengenmehrung nach § 2 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B in einer Leistungsposition vor, handelt es sich nicht um eine zusätzliche Leistung.
Zusätzliche Leistungen hat ein Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Unternehmen auf die geforderte Leistung eingerichtet ist und die zusätzliche Leistung für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Darauf eröffnet § 2 Abs. 6 der VOB, Teil B dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen.
Ein Verlangen des Auftraggebers kann auch zu einer Bauzeitverlängerung (als spätere Ausführung) führen und einen Nachtrag durch den Auftragnehmer begründen.
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1,14 €/m2
Zeitansatz: 0,027 h/m2 (2 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Fürth

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nicht vereinbarte Leistungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18300 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, 3.5.1 und 3.5.2 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen zum Feststel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 24166 (1989-01)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Anmerkung zu § 1 (1)(2) Bei Widersprüchen im Vertr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN SPEC 91350 (2016-11)
Die zu verlinkenden Fachmodelle werden jeweils auf der Ebene konkreter, instanziierter Elemente verlinkt.Es werden ausschließlich zweiwertige Links geschrieben, d. h. es wird innerhalb eines Links genau ein Element des Bauwerksmodelles genau einem El...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 50588-1 (2019-12)
10.1.1 Art und Abschluss des Flüssigkeitssystems Die Art und der Abschluss des Flüssigkeitssystems müssen in der Anfrage und im Auftrag angegeben werden. 10.1.2 Anschlussbezeichnung Die Anschlussbezeichnungen müssen in Überein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 bis 345 BGB. Anmerkung zu § 11 (1)(2) Ist die Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vorgesehenen Frist erfüllt, so wird sie fällig, wenn der Auftragnehm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Die Ausführungsfristen sind ausreichend zu bemessen; Jahreszeit, Arbeitsbedingungen und etwaige besondere Schwierigkeiten sind zu berücksichtigen. Für die Bauvorbereitung ist dem Auftragnehmer genügend Zeit zu gewähren.2. Außergewöhnlich kurze...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18290-2 (2023-11)
6.1 Bauwerksinformationsmodelle Bei Bauwerksinformationsmodellen nach DIN EN ISO 16739-1 (IFC) werden als verlinkbare Elemente die instanziierbaren Klassen festgelegt, die in der Vererbungshierarchie von IfcElement oder IfcProxy oder IfcSpatialElemen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18311 (2019-09)
3.2.1 Von den vereinbarten Abtragsquerschnitten, Baggerschnitten und Baggertoleranzen darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgewichen werden.3.2.2 Sind Abtragsquerschnitte und Abtragslängsschnitte nicht vereinbart, so bleibt die Wahl der Maße in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Nicht vereinbarte Leistungen"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Beseitigen von Schutzfolien, lose aufliegend, auf Böden, anfallende Stoffe sammeln und in Behältern des AG lagern....
Abrechnungseinheit: m2

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