Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Mit Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten sollen Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichtet werden, definierte Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Ein Rahmenvertrag kann und sollte für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgestellt werden. Einzelheiten werden für die öffentlichen Auftraggeber in diesbezüglichen Richtlinien im Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2008 zu den Formblättern 611.1 und 611.2) geregelt. Der Rahmenvertrag soll vorrangig die Bedingungen für die Einzelverträge festlegen, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden, besonders hinsichtlich Leistungsinhalte, Preise und ggf. Mengen. Der Gesamtwert der Leistungen ist aus Baubedarfsnachweisen sowie Erfahrungswerten vergangener Jahre zu Bauunterhaltungsmaßnahmenzu ermitteln.
Wichtiger Bestandteil eines Rahmenvertrages ist ein Leistungsverzeichnis. Es sollte aus standardisierten Texten bestehen, z. B. auf Grundlage des Standardleistungsbuches für Zeitvertragsarbeiten STLB-Z (Zeitvertragsarbeiten) erarbeitet sein. Art und Umfang der Leistung sind vom Auftraggeber vorzugeben. Preise sind vom Bieter anzugeben.
Rahmenverträge sind Zeitverträge, die den Auftragnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichten, definierte Leistungen auf Abruf in Einzelaufträgen (Einzelverträgen), zu den im Rahmenvertrag festgelegte ...