VOB A

Zeitvertragsarbeiten

Zeitvertragsarbeiten umfassen im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten für öffentliche Auftraggeber, beispielsweise Bauunterhaltungsarbeiten sowie gärtnerische und landschaftliche Pflegeleistungen u. a. Dafür wird der Umfang auszuführender Leistungen vorher eingeschätzt und die Zeitdauer für die Ausführung festgelegt. Für solche Arbeiten wurden in der VOB Teil A seit 2016 Regelungen zu "Rahmenvereinbarungen" im § 4a im Abschnitt 1 bei nationalen Vergaben sowie analog in § 4a EU im Abschnitt 2 zu EU-weiten Baumaßnahmen sowie seit VOB 2019 auch im § 4a VS im Abschnitt 3 der VOB/A für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen als der dafür spezifischen Form für einen Zeitvertrag getroffen.
Fassadenreinigung als Bauunterhaltungsarbeit an einem öffentlichen Gebäude
Fassadenreinigung als Bauunterhaltungsarbeit an einem öffentlichen Gebäude Bild: © f:data GmbH
Weitere Anforderungen und Aussagen wurden für die Bauunterhaltungsmaßnahmen der öffentlichen Auftraggeber im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, ) bestimmt. In der aktualisierten Ausgabe des VHB- Bund zum Stand 2019 erfolgte eine völlig neue Strukturierung im Teil 6 zu Rahmenvereinbarungen sowohl für nationale als auch EU- bezogene Vergaben. Bestandteil wurden erstmals auch Regelungen zu Rahmenvereinbarungen für VS-bezogene Vergaben. Verwiesen sei auf Erläuterungen unter Rahmenvereinbarung (nationale Vergabe) und Rahmenvereinbarungen zur Vergabe (EU und VS).
In Verbindung damit wird nicht mehr von "Zeitvertragsarbeiten" gesprochen, sondern dieser Begriff durch "Bauleistungen" ersetzt. Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich dabei nicht mehr nur um Zeitvertragsarbeiten im engeren Sinne handeln soll. Einbezogen in die aktualisierten Regelungen werden somit praktisch alle möglichen Leistungen, die als Einzelverträge während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden. Sofern unmittelbar Bauunterhaltungsmaßnahmen betroffen sind, gelten Regelungen speziell als "Rahmenvereinbarung - Bauunterhalt ".
Grundlage für die Ausschreibung in Form von Rahmen-Leistungsverzeichnissen bietet das "Standardleistungsbuch für das Bauwesen-Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ)".
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