Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Außergerichtlicher Vergleich

Entsprechend der Interessenlage kann es angebracht sein, dem Schuldner eine gewisse Zahlungsfähigkeit zu verschaffen, um noch eine bestmögliche Befriedigung für den Gläubiger zu erreichen. Offene Forderungen zu Bauleistungen werden oft mit einem Vergleich abgeschlossen. Die Vereinbarungen des Vergleichs sollten schriftlich getroffen werden, anderenfalls stellt sich das Beweisproblem. Der Vergleich bedeutet für den Auftragnehmer
  • Chancen, beispielsweise durch
    • Vereinbarungen als Voraussetzung für einen Vergleich bereits während der Bauausführung, um später bessere Druckmittel zu besitzen als nach Abschluss der Bauleistung,
    • Beteiligung von Rechtsanwälten auf beiden Seiten, damit ohne langwieriges Gerichtsverfahren ein Vergleich vollstreckt werden kann;
  • Risiken, beispielsweise
    • wenn Streitpunkte oder unerledigte Punkte (z. B. Nachträge) zu lange vor sich hergeschoben werden,
    • die Einschätzung schwer ist, wann und wie viel man nachgeben soll,
    • wenn aus der Euphorie des Vergleichsbeschlusses (z. B. bei Entlassung des Auftragnehmers aus der Haftung für Mängelansprüche gegenüber Nachlässen) zukünftige Abhängigkeiten oder Verpflichtungen vergessen werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Vergleich
Ein Vergleich kann zu verschiedenen Anlässen und nach unterschiedlichen Formen getroffen werden, beispielsweise: als Vergleich bei Forderungen, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation bei Überschuldung, bei Streitigkeiten zur Ausführung der Bauaufträge, zu...
Mediation
Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) vom 21. Juli 2012 (in BG...
Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
Hat der Auftragnehmer bei einem Bauvertrag zur Fälligkeit der abgerechneten Bauleistungen bzw. auch zum Ende einer gesetzten Nachfrist (z. B. bei Abschlagsrechnungen nach § 16 Abs. 5 VOB /B) keine Zahlung erhalten, sollten folgende Maßnahmen geprüft ...
Schiedsgerichtsverfahren
Die Vertragspartner eines Bauvertrages können sich auch auf ein anderes als ein gerichtliches und außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten einigen bzw. es bereits von vornherein vorsehen und vereinbaren. Grundlegende Aussagen hie...
Mahnung zur Zahlung
Die Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung, Ansprüche geltend zu machen. Bei einer überfälligen Abschlags- oder Schlussrechnung zu Bauleistungen wird der Bauunternehmer einseitig als Gläubiger zunächst versuchen, seinen Schuldner in Verzug zu set...
Bauunternehmen
Was charakterisiert ein Bauunternehmen? Von einem Bauunternehmen wird gesprochen, wenn es nach seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nach zum Baugewerbe zählt und Bauleistungen ausführt. Hinsichtlich der Ableitung gemäß auszuführender Leistungen sind d...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere