Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Außergerichtlicher Vergleich

Entsprechend der Interessenlage kann es angebracht sein, dem Schuldner eine gewisse Zahlungsfähigkeit zu verschaffen, um noch eine bestmögliche Befriedigung für den Gläubiger zu erreichen. Offene Forderungen zu Bauleistungen werden oft mit einem Vergleich abgeschlossen. Die Vereinbarungen des Vergleichs sollten schriftlich getroffen werden, anderenfalls stellt sich das Beweisproblem. Der Vergleich bedeutet für den Auftragnehmer
  • Chancen, beispielsweise durch
    • Vereinbarungen als Voraussetzung für einen Vergleich bereits während der Bauausführung, um später bessere Druckmittel zu besitzen als nach Abschluss der Bauleistung,
    • Beteiligung von Rechtsanwälten auf beiden Seiten, damit ohne langwieriges Gerichtsverfahren ein Vergleich vollstreckt werden kann;
  • Risiken, beispielsweise
    • wenn Streitpunkte oder unerledigte Punkte (z. B. Nachträge) zu lange vor sich hergeschoben werden,
    • die Einschätzung schwer ist, wann und wie viel man nachgeben soll,
    • wenn aus der Euphorie des Vergleichsbeschlusses (z. B. bei Entlassung des Auftragnehmers aus der Haftung für Mängelansprüche gegenüber Nachlässen) zukünftige Abhängigkeiten oder Verpflichtungen vergessen werden.
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