Vorschriften / Gesetze

Vergleich

Ein Vergleich kann zu verschiedenen Anlässen und nach unterschiedlichen Formen getroffen werden, beispielsweise:
Bei Forderungen kann es nach Interessenlage angebracht sein, einem Schuldner eine gewisse Zahlungsfähigkeit zu verschaffen, um noch eine bestmögliche Befriedigung für den Gläubiger zu erreichen. Offene Forderungen zu Bauleistungen werden oft mit einem außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen.
Vergleich
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Zwischen Baubeteiligten kann es bei einem Bauvorhaben zu Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeiten kommen. Die Streitbeilegung ist sowohl bei Werkverträgen nach VOB als auch bei Werkverträgen nach BGB gerichtlich, außergerichtlich oder durch ein Schiedsgerichtsverfahren bzw. eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten möglich. Hinsichtlich der Verfahren bzw. Möglichkeiten für eine außergerichtliche Streitlösung sei verwiesen auf Erläuterungen unter Streitigkeiten aus Bauverträgen nach VOB und Streitigkeiten bei BGB-Bauverträgen.
Ein Vergleich wird sowohl mit Chancen als auch Risiken verbunden sein. Risiken entstehen vor allem dann, wenn Streitpunkte oder unerledigte Punkte (z. B. Nachträge) zu lange verschoben werden und ungeklärt bleiben.
Die Vereinbarung zum Vergleich sollte schriftlich getroffen werden, andernfalls stellt sich das Beweisproblem. Zu regeln wäre eindeutig, von wem, wie und in welchem Maße die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zu tragen sind.
Bei gerichtlichen Streitfällen mit Vergleich vereinbaren in der Regel die Auftragnehmer und Auftraggeber als Parteien, dass:
  • einerseits die anfallenden Gerichtskosten geteilt werden und
  • andererseits jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Erfolgte eine solche Vereinbarung, dann gehören nach einer Entscheidung des BGH vom 8. April 2021 (Az.: VII ZB 21/20) zu den außergerichtlichen Kosten auch die „Kosten eines Handwerkers, den eine Partei zur Vor- und Nachbereitung eines Ortstermins mit einem gerichtlich eingesetzten Gutachter eingebunden hat“. Im Falle des Streits wurde vom bestellten Handwerker die zu begutachtende Baustelle geöffnet und hierdurch verursachte Schäden wurden beseitigt.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergleich"

DIN-Norm
Ausgabe 2005-04
In dieser Norm sind Bezugseinheiten für Kostengruppen nach DIN 276 festgelegt. Sie dient somit der Kostenplanung, zur Bildung von Kostenkennwerten und dem Vergleich von Bauwerken....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-05
Diese Norm enthält Kennwerte der Rohdichte, des Biege-Elastizitätsmoduls und einiger Festigkeiten, die an kleinen, fehlerfreien Proben im normalklimatisierten Zustand bestimmt wurden, und dient zum Vergleich von Holzarten untereinander. Die Festigkei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-12
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfungen und die Güteüberwachung für Rohre und Formstücke mit Steckmuffe aus feuerverzinktem, längsnahtgeschweißtem Stahlrohr zum Bau von Abwasserleitungen, die in der Regel drucklos betrieben werden, fest. Diese R...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-12
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfungen und die Güteüberwachung für Rohre und Formstücke mit Steckmuffe aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostenden Stahlrohr für das Ableiten von Regenwasser, häuslichen Abwässern und damit zu vergleichenden Indust...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2013-02
Diese Norm legt Verfahren zur Bestimmung der Beziehung zwischen dem Wassergehalt und der Trockendichte ungebundener und hydraulisch gebundener Gemische nach einer Proctorverdichtung unter vorgegebenen Prüfbedingungen fest. Sie liefert einen Anhaltswe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-07
Diese Norm gilt für Bau und Einrichtung allgemeinbildender und vergleichbarer baulicher Anlagen beruflicher Schulen. Bei Umbauten und Einrichtungsänderungen gilt sie für die neuen Teile sinngemäß....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-09
Diese Norm gilt für Maße im Hochbau. Die Anwendung in anderen Bereichen, z. B. dem Tiefbau, ist zweckmäßig, wenn mit dem Hochbau vergleichbare Bauweisen angewendet werden und/oder Schnittstellen zum Hochbau bestehen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-09
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss 09.01.01 "Einbruchschutz" erarbeitet. Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich einbruchhemmender Eigenschaften und Schutz gegen Durchstieg für Gitter, Vorsatzgitter, Gitterrostsicherungen sowie...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Türsteuereinheit, Aktivierung elektrisch, Leseeinrichtung für kontaktlose passive Chipkarte, Trägerfrequenz Transponder 13,56 MHz, Kartenidentifikation durch Vergleich der elektronischen Schlüssel, Aktivierung Daueroffenfunktion manuell, Energieverso...
Abrechnungseinheit: St
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf

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Die Soll-Ist-Vergleichsrechnung soll an einem Beispiel mit Bezug auf den Arbeitszeitaufwand als Vergleichsgegenstand veranschaulicht werden und zwar nach folgenden Arbeitsschritten, die unter "Beispiele" in der Übersicht der Arbeitsschritte eines Sol...
Soll-Ist-Vergleich zu Lohnkosten
Beim Soll-lst-Kostenvergleich ist vor allem bereits während der Bauausführung von Interesse (z. B. monatlich mit der Baustellenabrechnung), ob und in welchem Umfang Kostenabweichungen vorliegen und Kostenmehrinanspruchnahmen gegenzusteuern ist. Wicht...
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Polierliste zur Kalkulation
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