Buchhaltung / Rechnungswesen

Bewirtungen

Von einer Bewirtung kann gesprochen werden, wenn vom Unternehmen oder einem Bewirtungsbetrieb im Auftrag des Unternehmens an Personen Speisen, Gebäck, Getränke u. ä. dargereicht werden.
Bewirtung
Bild: © f:data GmbH
Die Bewirtung von Personen durch ein Unternehmen kann
  • einerseits mit verschiedenen Anlässen in Verbindung stehen und
  • andererseits zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung betrachtet werden.

Anlässe für Bewirtung

Für die Bewirtung von Personen können als Anlässe maßgebend sein:
  • Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass für betriebsfremde Personen wie Geschäftsfreunde und Vertragspartner im In- und/oder im Ausland,
  • Bewirtungen betriebsintern für Arbeitnehmer wie bei Weihnachtsfeiern, Betriebsveranstaltungen und -ausflügen,
  • Bewirtungen bei betriebsinternen Geschäfts- und Dienstbesprechungen als Gewährung von Aufmerksamkeiten wie Gebäck und Kaffee,
  • Verkostung von selbst hergestellten Produkten auf Werbeveranstaltungen,
  • Bewirtung bei Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren.
Meistens steht die Bewirtung aus „geschäftlichem Anlass“ mit Geschäftspartnern im Vordergrund.

Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Für Bewirtungen verursachte Aufwendungen können je nach Anlass der Bewirtung unterschiedlich hoch sein und müssen dementsprechend bei der steuerlichen Gewinnermittlung und ggf. bei der Einkommensteuer differenziert behandelt werden. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 im Einkommensteuergesetz (EStG) können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur in Höhe von 70 % der angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, näher betrachtet unter dem Link. Maßgebend dabei wäre, dass die Aufwendungen dem Umfang nach auch angemessen sind und Verhältnismäßigkeit vorliegt, die ggf. vom Finanzamt im Einzelfall geprüft würde.
Demgegenüber sind die Aufwendungen beispielsweise für im Unternehmen erfolgte Bewirtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie für Kaffee zu Besprechungen voll als Betriebsausgaben zu behandeln, evtl. in speziellen Fällen beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Aufwendungen für die eigene Bewirtung des Unternehmers sowie für private Feiern sind persönlich zu tragen und nicht steuerlich geltend zu machen.

Aufzeichnung der Aufwendungen

Erfolgte die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, sind Höhe der Aufwendungen und betriebliche Veranlassung durch den Steuerpflichtigen konkret nachzuweisen. Dabei wird im EStG nicht unterschieden, ob die Bewirtung im Inland oder im Ausland stattgefunden hat.
Die Anforderungen gelten gleichermaßen und wurden mit BMF-Schreiben zur „Steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass“ vom 30. Juni 2021 (veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I) weiter konkretisiert, insbesondere die Erfordernisse zur Nachweisführung. Danach müssen die erforderlichen schriftlichen Angaben zeitnah gemacht werden, wofür regelmäßig ein formloses Dokument als Eigenbeleg (Bewirtungsbeleg) zu erstellen ist, ausführlicher erläutert unter Nachweis zu Bewirtungen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bewirtungen"

Ausgabe 1991-02
Diese Norm gilt für erdüberdeckte Voll- und Teilsickerrohre sowie für Mehrzweckrohre und Formstücke aus Beton und deren Verbindungen. Die Rohre und Formstücke werden im Tiefbau und in der Regenwasserbewirtschaftung zum Ableiten von aufsteigendem Grun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-10
Diese Norm gilt für erdüberdeckte Voll- und Teilsickerrohre sowie für Mehrzweckrohre und Formstücke aus Beton und deren Verbindungen. Die Rohre und Formstücke werden im Tiefbau und in der Regenwasserbewirtschaftung zum Ableiten von aufsteigendem Grun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen während der Baumaßnahme sowie einer fachkundigen Zwischenbewirtschaftung der Vorrang einzuräumen.Sind die natürlichen Bodenfunktionen nach Bauabschluss und erfolgt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
5.3.1 Planungsanforderungen Bei Planung und Bemessung von Anlagen zur Regenwasserableitung sollten vorrangig alle Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden, um die Einleitung von Regenwasser (siehe DIN 1986-3) in die öff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Im Bodenschutzkonzept ist festzulegen, wie die technische Ausführung der Baumaßnahmen in Bezug auf bodenrelevante Eingriffe zu dokumentieren ist und von wem die Dokumentation erstellt wird.Die folgenden Punkte sind für die Dokumentation geeignet: Ma...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17522 (2025-03)
4.4.1 Allgemeines Während der gesamten Ausführung müssen Umweltaspekte beachtet werden.4.4.2 Einfluss auf das Grundwasser Bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb von erdgekoppelten Wärmepumpenanlagen müssen Verordnungen und raumplanerische ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
6.4.1 Wiederherstellung temporär genutzter Flächen Die Rekultivierung auf temporär genutzten Flächen dient der Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht ohne erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen. De...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15804 (2022-03)
C.1 Zentrale Umweltwirkungskategorien und –indikatoren ... C.2 Berechnungsregeln für die Wirkungskategorie des Klimawandels C.2.1 AllgemeinesDie Wirkungskategorie des Klimawandels wird als Treibhauspotenzial deklariert.C.2.2 Gesamtes Treibhauspotenz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18032-1 (2014-11)
Sporthallen und Sporträume gehören zur Grundausstattung einer Sportstätteninfrastruktur. Sie müssen den Anforderungen hinsichtlich Anzahl und Größe sowie Art und Ausstattung der unterschiedlichen Nutzergruppen entsprechen; des Schul- und Vereinssport...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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