Buchhaltung / Rechnungswesen

Bewirtungen

Von einer Bewirtung kann gesprochen werden, wenn vom Unternehmen oder einem Bewirtungsbetrieb im Auftrag des Unternehmens an Personen Speisen, Gebäck, Getränke u. ä. dargereicht werden.
Bewirtung
Bild: © f:data GmbH
Die Bewirtung von Personen durch ein Unternehmen kann
  • einerseits mit verschiedenen Anlässen in Verbindung stehen und
  • andererseits zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung betrachtet werden.

Anlässe für Bewirtung

Für die Bewirtung von Personen können als Anlässe maßgebend sein:
  • Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass für betriebsfremde Personen wie Geschäftsfreunde und Vertragspartner im In- und/oder im Ausland,
  • Bewirtungen betriebsintern für Arbeitnehmer wie bei Weihnachtsfeiern, Betriebsveranstaltungen und -ausflügen,
  • Bewirtungen bei betriebsinternen Geschäfts- und Dienstbesprechungen als Gewährung von Aufmerksamkeiten wie Gebäck und Kaffee,
  • Verkostung von selbst hergestellten Produkten auf Werbeveranstaltungen,
  • Bewirtung bei Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren.
Meistens steht die Bewirtung aus „geschäftlichem Anlass“ mit Geschäftspartnern im Vordergrund.

Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen

Für Bewirtungen verursachte Aufwendungen können je nach Anlass der Bewirtung unterschiedlich hoch sein und müssen dementsprechend bei der steuerlichen Gewinnermittlung und ggf. bei der Einkommensteuer differenziert behandelt werden. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 im Einkommensteuergesetz (EStG) können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur in Höhe von 70 % der angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, näher betrachtet unter dem Link. Maßgebend dabei wäre, dass die Aufwendungen dem Umfang nach auch angemessen sind und Verhältnismäßigkeit vorliegt, die ggf. vom Finanzamt im Einzelfall geprüft würde.
Demgegenüber sind die Aufwendungen beispielsweise für im Unternehmen erfolgte Bewirtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie für Kaffee zu Besprechungen voll als Betriebsausgaben zu behandeln, evtl. in speziellen Fällen beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Aufwendungen für die eigene Bewirtung des Unternehmers sowie für private Feiern sind persönlich zu tragen und nicht steuerlich geltend zu machen.

Aufzeichnung der Aufwendungen

Erfolgte die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, sind Höhe der Aufwendungen und betriebliche Veranlassung durch den Steuerpflichtigen konkret nachzuweisen. Dabei wird im EStG nicht unterschieden, ob die Bewirtung im Inland oder im Ausland stattgefunden hat.
Die Anforderungen gelten gleichermaßen und wurden mit BMF-Schreiben zur „Steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass“ vom 30. Juni 2021 (veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I) weiter konkretisiert, insbesondere die Erfordernisse zur Nachweisführung. Danach müssen die erforderlichen schriftlichen Angaben zeitnah gemacht werden, wofür regelmäßig ein formloses Dokument als Eigenbeleg (Bewirtungsbeleg) zu erstellen ist, ausführlicher erläutert unter Nachweis zu Bewirtungen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bewirtungen"

Ausgabe 1991-02
Diese Norm gilt für erdüberdeckte Voll- und Teilsickerrohre sowie für Mehrzweckrohre und Formstücke aus Beton und deren Verbindungen. Die Rohre und Formstücke werden im Tiefbau und in der Regenwasserbewirtschaftung zum Ableiten von aufsteigendem Grun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-10
Diese Norm gilt für erdüberdeckte Voll- und Teilsickerrohre sowie für Mehrzweckrohre und Formstücke aus Beton und deren Verbindungen. Die Rohre und Formstücke werden im Tiefbau und in der Regenwasserbewirtschaftung zum Ableiten von aufsteigendem Grun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19731 (2023-10)
Zur Förderung, Wiederherstellung sowie Stabilisierung der bodenchemischen und bodenphysikalischen Gleichgewichtsverhältnisse in frisch angelegten Böden ist eine auf die Bodenverhältnisse und Kulturart abgestimmte und schonende Zwischenbewirtschaftung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Zur Förderung, Wiederherstellung sowie Stabilisierung der bodenphysikalischen und bodenchemischen Gleichgewichtsverhältnisse in frisch angelegten Böden ist eine auf die Bodenverhältnisse und Folgenutzung abgestimmte und schonende Zwischenbewirtschaft...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Zur Förderung, Wiederherstellung sowie Stabilisierung der bodenchemischen und bodenphysikalischen Gleichgewichtsverhältnisse (Bodeneigenschaften) in frisch angelegten Böden ist eine auf die Bodenverhältnisse und Kulturart abgestimmte und schonende Zw...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
3.3.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Maßnahmen zum Bodenschutz, die im Bodenschutzkonzept für die Bauausführung, Rekultivierung und ggf. Zwischenbewirtschaftung geplant und umgesetzt werden3.3.2 Massenbilanz Aufstellung, die räumlich und zeitli...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen während der Baumaßnahme sowie einer fachkundigen Zwischenbewirtschaftung der Vorrang einzuräumen.Sind die natürlichen Bodenfunktionen nach Bauabschluss und erfolgt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1986-100 (2016-12)
5.3.1 Planungsanforderungen Bei Planung und Bemessung von Anlagen zur Regenwasserableitung sollten vorrangig alle Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden, um die Einleitung von Regenwasser (siehe DIN 1986-3) in die öff...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 32736 (2000-08)
Gesamtheit der Leistungen im Rahmen des Kaufmännischen Gebäudemanagements:3.3.1 Beschaffungsmanagement Gesamtheit der Leistungen zur termingerechten und kostengünstigen Beschaffung von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung w...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Folgende Fachkenntnisse sind in der Regel erforderlich, die durch Abschluss einschlägiger Studiengänge oder Fortbildungen oder durch geeignete Referenzen zu belegen sind: theoretisches bodenkundliches Wissen (Bodenansprache nach DIN 4220, Bodenphysi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
Die aufgeführten Aufgaben nach Tabelle D.1 sind nicht alle zwingend von der BBB zu erledigen. Welche der genannten Aufgaben an die BBB übertragen werden, ist von der Art des Vorhabens sowie dem Verhältnis Vorhabenträger/BBB abhängig. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19639 (2019-09)
3.1.1 Baubegleitender Bodenschutz Schutz des Bodens durch Bodenschutzkonzept und Bodenkundliche Baubegleitung in den Phasen der Planung, Projektierung, Ausschreibung und Ausführung inkl. Zwischenbewirtschaftung3.1.2 Bodenschutzkonzept BSK Konzept, da...
- DIN-Norm im Originaltext -
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