Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Wertermittlungsrichtlinien

Einzelne Richtlinien bis 2021

Für die Immobilienwertermittlung bis 2021 galt seit 1. Juli 2010 als Grundlage die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2010. Ergänzt wurde die ImmoWertV durch detaillierte Aussagen in einzelnen eigenständigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR) wie:
Sie bildeten mit die Grundlage für die Bestimmung von Verkehrswerten für Grundstücke einschließlich der evtl. darauf gebauten Gebäude mit Normalherstellungskosten, hatten aber lediglich einen Empfehlungscharakter.

Einbindung der Richtlinien in die ImmoWertV 2021

Zum 1. Januar 2022 trat die novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung – (ImmoWertV 2021) vom 14. Juli 2021 (veröffentlicht in BGBl. I, S. 2805) in Kraft. Sie ersetzt die vorherige ImmoWertV 2010. Die vorherigen eigenständigen o. a. Wertermittlungsrichtlinien wurde in die ImmoWertV 2021 integriert, einerseits textlich in verschiedenen Abschnitten sowie mit Aussagen für Spezifizierungen zu erforderlichen Daten bei der Wertermittlung in folgenden Anlagen der ImmoWertV 2021:
Anlage 1:Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer
Anlage 2:Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei Modernisierungen
Anlage 3:Modellansätze für Bewirtschaftungskosten
Anlage 4:Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)
Anlage 5:Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
Die vorherigen Wertermittlungsrichtlinien sind gegenstandslos geworden. Damit wurde versucht, das Regelwerk zur Immobilienbewertung zu schließen.
Verbunden war damit zugleich eine Überarbeitung und Aufnahme inhaltlicher Änderungen gegenüber den vorherigen Richtlinien. Gezielt wird auf eine bessere Einheitlichkeit von Daten und ihre Aufbereitung für die Wertermittlung. Nachfolgend zur ImmoWertV 2021 sollen noch weitere Aussagen veröffentlicht werden, beispielsweise zu Erläuterungen, weiteren Hinweisen, Berechnungsbeispielen und auch noch eine Überarbeitung der Normalherstellungskosten (NHK 2010) voraussichtlich bis spätestens Ende 2024.
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