VOB A

Dynamisches Beschaffungssystem

Bei EU-weiten Ausschreibungen und Vergaben bei Erreichen der Schwellenwerte kann ein öffentlicher Auftraggeber für die Beschaffung marktüblicher Leistungen auch ein "dynamisches Beschaffungssystem" nutzen. Die Grundlagen hierfür werden in den §§ 22 bis 24 in der Vergabeverordnung (VgV) sowie als inhaltliche Umsetzung in § 4 b EU Abs. 1 im Abschnitt 2 der VOB/A geliefert.
Ob dieses System und für welchen Zeitraum es genutzt werden kann, ist vom Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung vorzugeben. Möglich ist auch eine Untergliederung der Leistungen nach Kategorien, zu denen dann auch die jeweiligen Eignungskriterien zu bestimmen sind. Dann sind alle für eine bestimmte Kategorie zugelassenen Bewerber aufzufordern, ein Angebot zu unterbreiten.
Weiterhin sind in den Vergabeunterlagen mindestens auch Angaben zu treffen zur:
  • Art der zu beschaffenden Leistung und
  • der geschätzten Menge der Leistungen.
Als Fristen sind bei einem dynamischen Beschaffungssystem vorzusehen:
  • Eingang der Teilnahmeanträge 30 Tage als Mindestfrist, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung,
  • Bewertung des Antrags durch den Auftraggeber auf Teilnahme unter Zugrundelegung der Eignungskriterien innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dessen Eingang (Verlängerung in begründeten Sonderfällen bis 15 Arbeitstage),
  • Frist für den Eingang der Angebote mindestens 10 Tage.
Zu beachten ist, dass ein vorgesehenes dynamisches Beschaffungssystem im festgelegten Zeitraum auch allen Bietern offensteht, die zum betreffenden Vergabeverfahren die Eignungskriterien erfüllen. Die Zahl der Teilnehmer am Beschaffungssystem darf nicht begrenzt werden. Der Zugang zu dieser Art ist für alle Unternehmen kostenlos vorzusehen.
Wie das dynamische Beschaffungssystem ist auch die Elektronische Auktion zur Vergabe eine besondere Methode zur Vergabe von Aufträgen.
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Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Dynamisches Beschaffungssystem"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber kann unter den Voraussetzungen der §§ 22 bis 24 VgV für die Beschaffung marktüblicher Leistungen ein dynamisches Beschaffungssystem nutzen.(2) Der öffentliche Auftraggeber kann im Rahmen eines offenen, eines nicht off...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen nur die in den Nummern 1 bis 3 genannten Anforderungen an die Teilnahme auferlegen.1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das B...
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