Rechtsformen/ ARGE

Einzelunternehmen

Im Baugewerbe ist fast jedes sechste Unternehmen ein Einzelunternehmen, besonders im Ausbaugewerbe und Bauhandwerk. Führt das Unternehmen Handelsgeschäfte als Kaufmann aus, so liegt eine Firma vor, so z. B. Bauunternehmen Müller als natürliche Person.
Für ein Einzelunternehmen gelten folgende Merkmale:
  • Gründung und Führung des Unternehmens erfolgen durch den Einzelunternehmer, der alleiniger Eigentümer ist.
  • Der Einzelunternehmer bringt das notwendige Kapital selbst auf, über die Höhe gibt es keine gesetzliche Vorschrift.
  • Der Unternehmer haftet unbeschränkt, neben dem Firmen- auch mit seinem sonstigen Privatvermögen.
  • Der Gewinn steht dem Unternehmer allein zu, andererseits trägt er auch allein den Verlust.
  • Die Firma zahlt keine Körperschaftsteuer, aber Gewerbesteuer und der Unternehmer Einkommensteuer.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Einzelunternehmen"

Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-2 (2019-08)
Dieses Dokument soll einem Informationsbesteller ermöglichen, seine Anforderungen an Informationen während der Planungs- und Bauphase des Assets zu ermitteln und das richtige geschäftliche und kollaborative Umfeld zu schaffen, in dem (mehrere) Inform...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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