Gewerbeertrag Für ein Bauunternehmen als Gewerbebetrieb in der Form einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder eines Bauhandwerkbetriebs als Einzelunternehmen wird Gewerbesteuer erhoben. Gesetzliche Grundlagen liefern die Regelungen im Gewerbesteuerge...
Waren-/Materialeinsatz bei Richtsätzen (Bau) Von der Finanzverwaltung können Gewinn und Umsatz für die Besteuerung von vorrangig kleinen Baubetrieben, Bauhandwerksbetrieben als Einzelunternehmen, Personengesellschaften und selbstständige Bauhandwerker geschätzt werden, wenn geeignete Unterlagen...
Gewerbesteuer Zur Gewerbesteuer (GewSt) gelten die Regelungen im Gewerbesteuergesetz (GewStG) (in der Fassung vom 15. Oktober 2002 in BGBl. I, S. 4167 und letzte Änderungen vom 25. Juni 2021). Wesentliche Änderungen erfolgten ab 2008 auf Grundlage des Untern...
Rohgewinn Der Rohgewinn ist vergleichbar mit dem Rohergebnis Neuwert, d. h. ohne Waren- und Materialeinsatz, d. h. speziell im Bauunternehmen ohne Aufwendungen für Baustoffe (Materialien) und Leistungen der Nachunternehmer (NU). Die weitere Differenzieru...
Gewinnverprobung nach Richtsätzen (Bau) Liegen für die Besteuerung eines kleinen Bauunternehmens oder Bauhandwerksbetriebs geeignete Unterlagen nicht vor bzw. werden bei Buchführungspflicht nicht ordnungsmäßige Bücher vom Gewerbetreibenden geführt, können Gewinn und Umsatz von der Finanzv...
Rohgewinn-Richtsätze (Bau) Für die Gewinnbesteuerung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Selbstständigen im Baugewerbe bzw. speziell des Bauhandwerks können von den Finanzämtern Richtsätze als Hilfsmittel und Ansatzpunkte über mögliche Umsätze und Gewinn wie ...
Keine Baukalkulation ohne Finanzplan 04.04.2014 Die Baukalkulation setzt für die Ermittlung von Einheitspreisen (EP) neben der direkten Bestimmung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) auch die Zurechnung der Gemeinkosten sowie von Wagnis und Gewinn (W&G) voraus. Insbesondere für die Zuschlags...