Für die Gewerbeklasse "Bauunternehmen mit Materiallieferung" weist die Richtsatzsammlung folgende Richtsätze 2019 (in der Höhe gleichlautend wie für das Jahr 2017) zu den einzelnen Gewinnarten in Prozent vom wirtschaftlichen Umsatz und dessen Umfang im betreffenden Geschäftsjahr aus: bei wirtschaftlichen Umsätzen bis 200.000 € | Rohgewinn I | 79 | |
Rohgewinn II | 70 | (52 - 89) |
Halbreingewinn | 43 | (25 - 65) |
Reingewinn | 39 | (18 - 64) |
bei wirtschaftlichen Umsätzen 200.000 bis 500.000 € | Rohgewinn I | 68 | |
Rohgewinn II | 48 | (32 - 66) |
Halbreingewinn | 24 | (12 - 35) |
Reingewinn | 20 | (8 - 33) |
bei wirtschaftlichen Umsätzen über 500.000 € | Rohgewinn I | 63 | |
Rohgewinn II | 39 | (23 - 59) |
Halbreingewinn | 16 | (8 - 26) |
Reingewinn | 12 | (3 - 21) |
Weitere prozentuale Richtsätze werden angeführt für:
Die Mittelsätze entsprechen mit größter Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen im Sinne des Ansatzes für einen "Normalbetrieb". Ein Abweichen vom mittleren Satz in der jeweils ausgewiesenen Spanne zu den Umsatz- und Gewinngrößen kann durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse des Gewerbetreibenden begründet sein, die nicht durch normale Anpassung über die Richtsätze darstellbar sind. Weiterhin sind die Spannen so auszulegen, dass - beispielsweise bei einem wirtschaftlichen Umsatz bis 250.000 € - der untere Wert dann heranzuziehen wäre, wenn der Umsatz im oberen Bereich liegt und umgekehrt der Wert aus der oberen Rahmenhälfte, wenn der Umsatz im unteren Bereich liegt. Würde ein gemischter Umsatz im Bauhandwerksbetrieb (beispielsweise Dachdeckerei und Zimmerei) vorliegen, sollten bei durchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz die Richtsätze der oberen Rahmenhälfte angesetzt werden.
Gerüstbauer sowie auch Gebäudereinigungsbetriebe werden im Sinne der Richtsätze als Fertigungsbetriebe behandelt, weil sie besonders lohnintensiv sind. Folglich wird für diese Betriebe auch nicht der Rohgewinn I, sondern nur der Rohgewinn II herangezogen, auszugsweise mit folgenden Sätzen in % vom wirtschaftlichen Umsatz zur Gewerbeklasse "Gerüstbau" für 2019:
wirtschaftlicher Umsatz bis 400.000 € | Rohgewinn II | 71 | (58 - 88) |
Halbreingewinn | 37 | (22 - 52) |
Reingewinn | 30 | (13 - 46) |
wirtschaftlicher Umsatz über 400.000 € | Rohgewinn II | 66 | (51 - 82) |
Halbreingewinn | 31 | (13 - 47) |
Reingewinn | 21 | (6 - 41) |
Die Richtsätze bewegen sich zwischen einem unteren und oberen Rahmensatz sowie einem daraus abgeleiteten Mittelsatz. Mit den Rahmensätzen sollen die unterschiedlichen Verhältnisse berücksichtigt werden, die in der betreffenden Gewerbeklasse auftreten können. Der Mittelsatz stellt praktisch das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen von vorher geprüften Betrieben der betreffenden Gewerbeklasse dar.
Für die Jahre vor 2019 erfolgten ebenfalls jährlich heranzuziehende Vorgaben. Die Ansätze für den Rohgewinn schwanken kaum bzw. nur gering von Zeitraum zu Zeitraum mit Bezug auf die volkswirtschaftliche und Branchensituation der durchschnittlichen Gewinnerwirtschaftung. Für die Bauunternehmen allgemein und einzelne Gewerbe wie Heizung- und Sanitärinstallation, Tischlerei, Garten- und Landschaftsbau u. a. werden 2019 im Durchschnitt meistens gleiche Ansätze und Spannen wie im Vorjahr und teils nur geringe Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen, geschuldet der günstigeren Wirtschaftslage im Baugewerbe der letzten Jahre.