Steuern

Rohgewinn-Richtsätze (Bau)

Für die Gewinnbesteuerung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Selbstständigen im Baugewerbe bzw. speziell des Bauhandwerks können von den Finanzämtern Richtsätze als Hilfsmittel und Ansatzpunkte über mögliche Umsätze und Gewinn wie zum Rohgewinn I und II, weiterhin auch zum Reingewinn und Halbreingewinn als Anteil vom wirtschaftlichen Umsatz des Unternehmens der betreffenden Gewerbeklasse (angeführt unter Richtsatzsammlung zur Besteuerung im Bauhandwerk) herangezogen werden. Grundlagen liefert die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Richtsatzsammlung, zuletzt als "Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019" mit BFM-Schreiben vom 8. Juli 2019 (veröffentlicht im Bundessteuerblatt I).
Für die Gewerbeklasse "Bauunternehmen mit Materiallieferung" weist die Richtsatzsammlung folgende Richtsätze 2019 (in der Höhe gleichlautend wie für das Jahr 2017) zu den einzelnen Gewinnarten in Prozent vom wirtschaftlichen Umsatz und dessen Umfang im betreffenden Geschäftsjahr aus:
bei wirtschaftlichen Umsätzen bis 200.000 €Rohgewinn I79
Rohgewinn II70(52 - 89)
Halbreingewinn43(25 - 65)
Reingewinn39(18 - 64)
bei wirtschaftlichen Umsätzen 200.000 bis 500.000 €Rohgewinn I68
Rohgewinn II48(32 - 66)
Halbreingewinn24(12 - 35)
Reingewinn20(8 - 33)
bei wirtschaftlichen Umsätzen über 500.000 €Rohgewinn I63
Rohgewinn II39(23 - 59)
Halbreingewinn16(8 - 26)
Reingewinn12(3 - 21)
Weitere prozentuale Richtsätze werden angeführt für:
ebenfalls differenziert nach den Gewinnarten und nach der Größenklasse des wirtschaftlichen Umsatzes.
Die Mittelsätze entsprechen mit größter Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen im Sinne des Ansatzes für einen "Normalbetrieb". Ein Abweichen vom mittleren Satz in der jeweils ausgewiesenen Spanne zu den Umsatz- und Gewinngrößen kann durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse des Gewerbetreibenden begründet sein, die nicht durch normale Anpassung über die Richtsätze darstellbar sind. Weiterhin sind die Spannen so auszulegen, dass - beispielsweise bei einem wirtschaftlichen Umsatz bis 250.000 € - der untere Wert dann heranzuziehen wäre, wenn der Umsatz im oberen Bereich liegt und umgekehrt der Wert aus der oberen Rahmenhälfte, wenn der Umsatz im unteren Bereich liegt. Würde ein gemischter Umsatz im Bauhandwerksbetrieb (beispielsweise Dachdeckerei und Zimmerei) vorliegen, sollten bei durchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz die Richtsätze der oberen Rahmenhälfte angesetzt werden.
Gerüstbauer sowie auch Gebäudereinigungsbetriebe werden im Sinne der Richtsätze als Fertigungsbetriebe behandelt, weil sie besonders lohnintensiv sind. Folglich wird für diese Betriebe auch nicht der Rohgewinn I, sondern nur der Rohgewinn II herangezogen, auszugsweise mit folgenden Sätzen in % vom wirtschaftlichen Umsatz zur Gewerbeklasse "Gerüstbau" für 2019:
wirtschaftlicher Umsatz bis 400.000 €Rohgewinn II71(58 - 88)
Halbreingewinn37(22 - 52)
Reingewinn30(13 - 46)
wirtschaftlicher Umsatz über 400.000 €Rohgewinn II66(51 - 82)
Halbreingewinn31(13 - 47)
Reingewinn21(6 - 41)
Die Richtsätze bewegen sich zwischen einem unteren und oberen Rahmensatz sowie einem daraus abgeleiteten Mittelsatz. Mit den Rahmensätzen sollen die unterschiedlichen Verhältnisse berücksichtigt werden, die in der betreffenden Gewerbeklasse auftreten können. Der Mittelsatz stellt praktisch das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen von vorher geprüften Betrieben der betreffenden Gewerbeklasse dar.
Für die Jahre vor 2019 erfolgten ebenfalls jährlich heranzuziehende Vorgaben. Die Ansätze für den Rohgewinn schwanken kaum bzw. nur gering von Zeitraum zu Zeitraum mit Bezug auf die volkswirtschaftliche und Branchensituation der durchschnittlichen Gewinnerwirtschaftung. Für die Bauunternehmen allgemein und einzelne Gewerbe wie Heizung- und Sanitärinstallation, Tischlerei, Garten- und Landschaftsbau u. a. werden 2019 im Durchschnitt meistens gleiche Ansätze und Spannen wie im Vorjahr und teils nur geringe Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen, geschuldet der günstigeren Wirtschaftslage im Baugewerbe der letzten Jahre.
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