Bauabrechnung

Elektronische Bauabrechnung

Bei der Bauabrechnung bzw. einem Aufmaß mittels DV-Anlagen sollten die "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (REB)" berücksichtigt werden. Sie enthalten eindeutige Bestimmungen für geometrische und typische Berechnungsaufgaben für die Mengenberechnungen über die ausgeführten Bauleistungen. Im Bereich des Bundesfernstraßenbaus ist die Anwendung vorgeschrieben. Sie findet aber auch oft im Landes- und Kommunalstraßenbau Verwendung. Sollen sie für das Aufmaß maßgebend sein, müssen sie zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.
Die Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB) wurde überarbeitet und zum Stand: September 2013 (alter Stand: Juli 2009) und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/2013 vom 12. September 2013 bekannt gegeben.
Grundlage bilden die einzelnen Verfahrensbeschreibungen, insbesondere die REB 23.003. Sie enthält eine Sammlung von festgelegten Formeln. In der Kalkulationssoftware "nextbau" ist die elektronische Bauabrechnung integriert. Zugleich können die nach REB erfassten Ist-Mengen als Ist-Daten mittels Dateien zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgetauscht werden. Die Datei DA-11 ist das gültige Schnittstellenformat für die elektronische Bauabrechnung, aufrufbar ebenfalls in der Software nextbau und nachfolgend als Grundlage für die ggf. erforderliche Kalkulation von Nachträgen mittels nextbau.
Auf Grundlage der REB ist vor allem auch die Prüfung der Mengenberechnung durch den Auftraggeber einfacher möglich.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Elektronische Bauabrechnung"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 3 (2018-05)
Grundsätzlich ist vor Projektausführung die datenmodellbasierte Abrechnungsgrundlage zu definieren und von den Vertragsparteien zu akzeptieren. Hierzu sind projektspezifisch vertragliche Grundlagen zu vereinbaren. Dies kann in Form einer Vertragsergä...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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