VOB C / ATV

Mengenermittlung

Die Mengenermittlung ist ein Prozess zur Bestimmung der exakten Menge an Materialien, Arbeitsstunden, Ausrüstung etc., die zur Umsetzung eines Bauvorhabens nötig ist.

Was ist Mengenermittlung?

Die Mengenermittlung (auch synonym als Mengenberechnung oder Massenermittlung bezeichnet) hat das Ziel, die SOLL-Mengen und IST-Mengen nach Leistungspositionen für ein Bauvorhaben entsprechend der Gliederung eines Leistungsverzeichnisses zusammenzustellen und nachvollziehbar mit strukturierten Berechnungsansätzen zu berechnen.
Die Mengenermittlung wird durch unterschiedliche Anforderungen im zeitlichen Ablauf einer Baumaßnahme geprägt, besonders im Hinblick der Komplexität, der Grundlagen und Methoden, der Exaktheit, der verschiedenen Verantwortlichen u. a.

Mengenermittlung in der Bauplanung

Bereits im Rahmen der Bauplanung ist eine Mengenermittlung bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) nach der Leistungsphase 5 in der HOAI für die Berechnung der Soll-Mengen für die einzelnen Positionen bereits vor dem Vertragsabschluss des Bauvorhabens erforderlich.
Für diese Berechnungen sind keine verbindlichen Methoden vorgeschrieben, ebenfalls keine Regeln zur Abrechnung von Bauleistungen zu den einzelnen Gewerken nach der VOB Teil C. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortung der Bauplanung.
In der Praxis gibt es dafür vielfältige Lösungen. Grundlagen liefern die Berechnungsansätze nach REB als Sammlung von "Regelungen für die elektronische Bauabrechnung". Sie enthalten eindeutige Bestimmungen für geometrische und typische Berechnungsaufgaben für die Mengenberechnungen, wofür auch Prüfprogramme vorgesehen sind.
Die Mengenermittlung ist ein wichtiger Prozess in der Bauplanung, um die Kosten einer Baumaßnahme genau zu schätzen und dafür zu sorgen, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Mengenermittlung ist ein wichtiger Prozess in der Bauplanung, um die Kosten einer Baumaßnahme genau zu schätzen und dafür zu sorgen, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Bild: © f:data GmbH
Eine moderne und zugleich rationelle Methode liegt modellbasiert mit DBD-Kostenkalkül vor. Nach der Kalkülmethode können nicht nur die Soll-Mengen bestimmt, sondern auch zugeordnete Leistungen und Kosten, beispielsweise für erste Kostenberechnungen nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen bestimmt werden.
Für die Mengenermittlung innerhalb der Bauplanung ist weiter wichtig, für die Leistungstexte der Positionen auch die richtigen Abrechnungseinheiten heranzuziehen, wie sie in ATV / DIN-Vorschriften der VOB/C jeweils unter Tz. 0.5 angeführt sind, beispielsweise in der DIN 18330 – Mauerarbeiten die Abrechnungseinheiten Flächenmaß (m²) für Mauerwerk, Raummaß (m³) für Schüttungen, Längenmaß (m) für gemauerte Schornsteine, Anzahl (Stück) für Fertigbauteile oder Masse (kg, t) für Betonstahl.

Mengenermittlung zur Arbeitsvorbereitung

Das Bauunternehmen benötigt im Rahmen der Arbeitsvorbereitung zur Bauausführung des Vorhabens spezielle Aussagen zu den auszuführenden Leistungsmengen, beispielsweise für die Bestellung von Einbaustoffen wie Ziegel, Beton u. a. sowie Bauhilfsstoffen wie Schalung, Rüstung u. a.
Grundlage bieten dafür die im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung angeführten Leistungsmengen der einzelnen Leistungspositionen. Diese müssen aber nicht unbedingt mit den voraussichtlich erforderlichen Bestellmengen übereinstimmen. Die eigene Überprüfung des bauausführenden Unternehmens ist zu empfehlen.

Mengenermittlung der ausgeführten Leistungen

Während der Bauausführung ist die Mengenermittlung als Berechnung der Ist-Mengen der tatsächlich ausgeführten Leistungen notwendig. Grundlage dafür bietet ein Aufmaß. Die Ist-Mengen werden für die Endabrechnung bzw. Rechnungslegung (Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) benötigt.
Für die Ermittlung der Ist-Mengen gelten allgemein die Abrechnungsvorschriften in den ATV / DIN in der VOB Teil C für die einzelnen Bauarbeiten bzw. Gewerke.

Die vorgegebenen Regeln sind in der Regel bindend für das Aufmaß und die Abrechnung, wenn im Bauvertrag nichts Gegenteiliges festgelegt wurde. Sofern ein VOB-Vertrag dem Bauvorhaben zugrunde liegt, gelten ebenfalls noch die Festlegungen in § 14 der VOB/B für die Abrechnung.
Für die Mengenermittlung als Aufmaß können wiederum verschiedene rechentechnische Lösungen angewendet werden. Sollen der Mengenermittlung zu den Ist-Mengen die Regelungen zur elektronischen Bauabrechnung (REB) zugrunde gelegt werden, bedarf es vorher einer Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, ebenfalls auch bei Einsatz selbst registrierender Messgeräte und bei Messungen mit GPS (beispielsweise bei Geländeaufnahmen im Straßenbau u. a.). Bereits mit dem Bauvertrag sollte vereinbart werden, mit welchen rechentechnischen Ansätzen und Geräten die Mengenermittlung vorzusehen ist.

Geplante Mengen versus tatsächliche Mengen

Zwischen Soll-Mengen der Bauplanung und den Ist-Mengen der Bauausführung können und werden meistens Unterschiede vorliegen. Unterschiede sind beispielsweise auch dadurch möglich, dass nach den Aufmaßregeln in der VOB/C bei Bauleistungen bestimmte Übermessungen und Abzüge bei der Mengenermittlung zu beachten sind. Daraus resultierende Mengen können dann vergütungspflichtig sein und somit ebenfalls zu den Ist-Mengen zählen.
Unterschiede werden sich meistens aus Bauverträgen ableiten, die als Einheitspreisverträge gestaltet sind. Entspricht die ausgeführte Bauleistung den Zeichnungen, so können diese herangezogen werden. Dann wird vom zeichnerischen Aufmaß gesprochen. Damit wird bezweckt, den Aufwand für Aufmaße möglichst gering zu halten.
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