Bauplanung

Erschließung

Die Erschließung regelt sich nach §§ 123 ff. im Baugesetzbuch (BauGB). Sie ist grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde, soweit nicht andere Vorschriften andere Festlegungen treffen. Die Gemeinde kann die Erschließung durch Vertrag auch auf einen Dritten übertragen (Erschließungsvertrag).
Die Erschließungsanlagen sollen gemäß § 123 Abs. 2 BauGB entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein. Auf die Erschließung besteht kein Rechtsanspruch. Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt einen Bebauungsplan voraus. Das Anbringen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen hat der Eigentümer auf seinem Grundstück zu dulden.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Oberhavel
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Erschließung"

DIN-Norm
Ausgabe 2015-02
Diese Norm legt Maße fest und gilt für alle Bauarten von Fenstergriffen für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge für die Anwendung an Fenstern und Fenstertüren aus Holz-, Aluminium-, Kunststoff- und Verbundprofilen.Diese Norm wurde vom Arbeitskreis...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-09
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-10
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-07
Diese Norm gilt für Einsteckschlösser mit Falle und Riegel, welche ein Bundbart-, Zuhaltungs- oder Profilzylinderschließwerk haben können. Die Norm ist zur "Restnorm" überarbeitet und gilt mit DIN EN 12209, da in der Europäischen Norm keine maßlichen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-11
Diese Norm gilt für Mehrfachverriegelungen mit Falle und Riegel einschließlich Mehrfachverriegelung mit Selbstverriegelung. Diese Mehrfachverriegelungen können ein Zuhaltungs- oder Profilzylinderschließwerk haben. Die Norm wurde zur "Restnorm" überar...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Absperren des Anschlusses (Zulaufes) bis DN 200, einschl. Ein- und Ausbau der Absperrelemente, im Kanal bis DN 200, Zugang vom Schacht....
Abrechnungseinheit: St
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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Verwandte Fachbegriffe

Herrichten und Erschließen
Als "Herrichten und Erschließen" wurde die Kostengruppe 2 in früheren Ausgaben der DIN 276 - Kosten im Bauwesen- bezeichnet. Mit der neu bearbeiteten DIN 276 der Ausgabe: Dezember 2018 wurden die vorherigen Teile der DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau, Dezem...
Erschließungsvertrag
Die Erschließung als Aufgabe der Gemeinde kann nach § 124 Baugesetzbuch (BauGB) durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden. Lehnt die Gemeinde jedoch das Angebot eines Dritten ab, die im von der Gemeinde erlassenen Bebauungsplan vorgesehene Er...
Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch umfasst das allgemeine Städtebaurecht mit Regelungen zur Bauleitplanung, zum Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, zur Bodenordnung, Erschließung sowie das besondere Städtebaurecht zu Sanierungsmaßnahmen, Städtebauförderung u. a.Aktu...
Vorhaben- und Erschließungsplan
Eine Gemeinde kann nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben ...
Bauen im Außenbereich
Inwieweit ein Bauvorhaben im Außenbereich realisiert werden kann, bestimmt sich nach den Regelungen im § 35 Baugesetzbuch (BauGB)). Danach ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn: öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichend...
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Im Bauprogramm werden in der Regel allgemeine und grundlegendende Aussagen zum planenden und auszuführenden Bauwerk bzw. zur baulichen Anlage getroffen, so beispielsweise: zum Baugebiet, zur Größe des Grundstücks,, zur Art der Baumaßnahme, z....
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