Bauplanung

Erschließung

Die Erschließung regelt sich nach §§ 123 ff. im Baugesetzbuch (BauGB). Sie ist grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde, soweit nicht andere Vorschriften andere Festlegungen treffen. Die Gemeinde kann die Erschließung durch Vertrag auch auf einen Dritten übertragen (Erschließungsvertrag).
Die Erschließungsanlagen sollen gemäß § 123 Abs. 2 BauGB entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein. Auf die Erschließung besteht kein Rechtsanspruch. Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt einen Bebauungsplan voraus. Das Anbringen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen hat der Eigentümer auf seinem Grundstück zu dulden.
Bauprofessor-Redaktion
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19,14 €/St
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Zeitansatz: 0,369 h/St (22 min/St)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Ludwigslust-Parchim

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Erschließung"

Ausgabe 2015-02
Diese Norm legt Maße fest und gilt für alle Bauarten von Fenstergriffen für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge für die Anwendung an Fenstern und Fenstertüren aus Holz-, Aluminium-, Kunststoff- und Verbundprofilen.Diese Norm wurde vom Arbeitskreis...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-09
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2010-10
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-07
Diese Norm gilt für Einsteckschlösser mit Falle und Riegel, welche ein Bundbart-, Zuhaltungs- oder Profilzylinderschließwerk haben können. Die Norm ist zur "Restnorm" überarbeitet und gilt mit DIN EN 12209, da in der Europäischen Norm keine maßlichen...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2002-11
Diese Norm gilt für Mehrfachverriegelungen mit Falle und Riegel einschließlich Mehrfachverriegelung mit Selbstverriegelung. Diese Mehrfachverriegelungen können ein Zuhaltungs- oder Profilzylinderschließwerk haben. Die Norm wurde zur "Restnorm" überar...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-2 (2011-09)
4.2.1 Gehwege, Verkehrsflächen Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.Für den Weg zum Haupteingang ist es ausreichend, wenn er eine Breite von mindestens 150 cm hat und nach...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-1 (2010-10)
4.2.1 Gehwege, Verkehrsflächen Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.Ausreichend ist eine Breite von mindestens 150 cm und nach höchstens 15 m Länge eine Fläche von mindest...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-2 (2011-09)
Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollen, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.Treppen allein sind keine barrierefreien vertikalen Verbindungen. Mit den in dieser Norm genannten Eigenschaften für Treppen (siehe Abschnit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-1 (2010-10)
Bodenbeläge müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.ANMERKUNG Bodenbeläge für den Sanitärbereich siehe 5.3.5.Bodenbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-2 (2011-09)
Bodenbeläge in Eingangsbereichen müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.Bodenbeläge sollten sich zur Verbesserung d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-1 (2010-10)
In Gebäuden, deren Nutzung einen Wechsel des Rollstuhls erforderlich macht, sind Rollstuhlabstellplätze vorzusehen.Rollstuhlabstellplätze sind für den Wechsel des Rollstuhls ausreichend groß, wenn sie eine Bewegungsfläche von mindestens 180 cm × 150 ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-1 (2010-10)
Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollen, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Bei einer Län...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-2 (2011-09)
... ANMERKUNG 2 Es wird empfohlen, bei barrierefreien Wohnungen Abstellplätze für Elektromobile im Gebäude vorzusehen. Diese können sich an den Anforderungen für Rollstuhlabstellplätze orientieren.Maße in Zentimeter ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-1 (2010-10)
Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet werden. Sind sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen.Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18040-2 (2011-09)
Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet werden. Sind sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen.Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu be...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Erschließung"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Absperren des Anschlusses (Zulaufes) bis DN 200, einschl. Ein- und Ausbau der Absperrelemente, im Kanal bis DN 200, Zugang vom Schacht....
Abrechnungseinheit: St

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