VOB A

Europäische technische Zulassung

Für einen Auftrag sind Technische Spezifikationen (TS) als Anforderungen zu bestimmen. Sie müssen allen Unternehmen gleichermaßen zugänglich und in den Vergabeunterlagen formuliert sein. Hierzu zählen auch die "Europäischen technischen Zulassungen" mit Bezug auf § 7 a Abs. 2, Nr. 1 im Abschnitt 1 der VOB/A-2016.
Als "Europäische technische Zulassung" gilt eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produkts hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen an bauliche Anlagen. Grundlage bilden die spezifischen Merkmale des Produkts und die festgelegten Anwendungs- und Verwendungsbedingungen.
In der Rangfolge der Technischen Spezifikationen folgen sie den nationalen Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden.
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Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Europäische technische Zulassung"

DIN-Norm
Ausgabe 2010-05
Diese Norm legt die Anforderungen an die Eigenschaften der zu verwendenden Stoffe für Dachabdichtungen fest und unterteilt diese in Eigenschaftsklassen. Zusammen mit DIN 18531-1, DIN 18531-3 und DIN 18531-4 gilt diese Norm für die Planung und Ausführ...
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