VOB A

Eignungskriterien für EU-weite Vergaben

Bei EU-weiten Ausschreibungen sind öffentliche Bauaufträge mit Bezug auf §§ 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a und 6 b EU im Abschnitt 2 der VOB Teil A an fachkundige und geeignete Unternehmen zu vergeben, die nicht von vornherein auszuschließen sind.
Als geeignet ist danach ein Unternehmen anzusehen, "wenn es durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegte Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt".
Als Eignungskriterien - abgeleitet aus § 122 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und umgesetzt in § 6 EU Abs. 2 der VOB/A - sind ausschließlich die Folgenden heranzuziehen:
  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
  2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
  3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Diese Eignungskriterien müssen auch mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Das bei nationalen Vergaben im Unterschwellenbereich wichtige Kriterium "Zuverlässigkeit" für die Eignung von Bietern wurde bei EU-weiten Vergaben aufgegeben.
Für den Nachweis zu - 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - kann die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Betriebs - oder Wohnsitzes verlangt werden.
Der Nachweis zu - 2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - kann in verschiedener Form erfolgen, beispielsweise als verlangte Vorlage von Bankerklärungen, Nachweisen zu Versicherungen wie Berufshaftpflichtversicherung, Vorlage von Jahresabschlüssen, Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren u. a. Der Auftraggeber kann auch andere, ihm als geeignet erscheinende Nachweise zulassen.
Als Nachweise zu - 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - kann der öffentliche Auftraggeber beispielsweise nach § 6 a EU Nr. 3 in VOB/A verlangen:
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
  • Angaben zu den eigenen technischen Fachkräften oder technischen Stellen bei Dritten, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
  • Beschreibung der technischen Ausrüstung, Erklärung zu verfügbaren Baumaschinen und Geräten für die Bauausführung und von Maßnahmen der Qualitätssicherung,
  • Angaben zu während der Bauausführung anzuwendenden Umweltmanagementmaßnahmen,
  • Angaben zu Leistungsteilen des Auftrags, die mit Unteraufträgen vergeben werden sollen.
Die Nachweisführung zu den Eignungskriterien kann durch das bietende Bauunternehmen erfolgen:
Das bietende Unternehmen ist aber nicht verpflichtet, eine EEE vorzulegen. Ist der Auftraggeber bzw. die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz von Nachweisen, so ist eine nochmalige Vorlage nicht erforderlich.
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